Die EU-Kommission wird darin aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Die Brüsseler Behörde muss der Aufforderung allerdings nicht folgen.Konkret geht es um die Angabe des Herkunftslandes für alle Fleischsorten, die in verarbeiteten Lebensmitteln enthalten sind.Solche Informationen sind infolge der BSE-Krise seit 2002 bereits für frisches Rindfleisch und Rindfleischprodukte vorgeschrieben.Von April diesen Jahres gilt das grundsätzlich auch für unverarbeitetes, frisches oder gefrorenes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel.Das EU-Parlament reagiert damit unter anderem auf den Pferdefleischskandal und will Betrug verhindern.dpa