Das Europäische Verbraucherzentrum Italien – Büro Bozen hat heute seinen Reiseservice im Rahmen einer Pressekonferenz im Parkhotel Laurin in Bozen vorgestellt. „Die Rechte der Reisenden gehen, auch dank der Europäischen Union, niemals in Urlaub“, erklärt Walther Andreaus, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale (VZS), Trägerorganisation des EVZ. „Und dennoch braucht es fachkundige Informationen und eine konkrete Hilfe zur Durchsetzung der Rechte: Einen solchen Dienst bieten wir seit 2 Jahrzehnten an.“Monika Nardo, Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen, beschäftigt sich seit mehr als 10 Jahren mit Beschwerden im Bereich Tourismus und Reisen. „In den letzten Jahren wurden die Rechte der Reisenden in der EU gestärkt und unsere Statistiken bestätigen auch, dass die Verbraucher ihre Rechte immer besser kennen und geltend machen“, erklärt die Juristin. „Trotzdem gibt es immer wieder Fälle, die für Verbraucher nicht positiv gelöst werden, so zum Beispiel wenn ein Reisebüro in Konkurs geht“, erzählt die Beraterin aus ihrer Erfahrung.Fehlende Pflichtversicherung In diesen Fällen gibt es zwar eine obligatorische Versicherung, die alle Reisebüros und Veranstalter abschließen müssen, in der Praxis müssen Verbraucher aber allzu oft erfahren, dass die Dienstleister eine solche Pflichtversicherung nicht abgeschlossen hatten.„Dies muss sich mit 1. Juli aber ändern“, erklärt Barbara Klotzner vom EVZ, wenn die neue europäische Regelung zu den Pauschalreisen in Kraft tritt. Reisebüros- und Veranstalter sind dann verpflichtet, Reisende durch ein standardisiertes Informationsblatt über die wesentlichen Inhalte des Pauschalreisevertrages aufzuklären. Diese Vorabinformationen müssen nun unter anderem auch die Daten der obligatorischen Versicherung gegen Insolvenz und Konkurs enthalten.„Die Pauschalreise-Richtlinieschützt in naher Zukunft auch Reisende, die zwar einzelne Buchungen durchführen, welche aber miteinander verbunden sind, so zum Beispiel wenn man auf der Seite der Fluggesellschaft ein Ticket kauft und kurz danach dem Angebot der Fluggesellschaft folgt, und für die selbe Reise einen Mietwagen bucht“, erläutert die Reiseexpertin, denn vor allem durch die vermehrten Möglichkeiten, die das Internet bietet, stellen Verbraucher oft ihre Reise selbst zusammen.Verbraucher fordern ihre Rechte vermehrt ein Reklamationen rund um Flugverspätungen und -annullierungen sind solche, die die Beraterinnen im EVZ am meisten beschäftigen, auch weil die Verbraucher mittlerweile ihre Rechte besser kennen und diese geltend machen. Der Markt hat einerseits auf dieses Bewusstsein reagiert, aber vor allem auf das mühsame und langwierige Einfordern der eigenen Rechte.Im Zuge dessen sind sogenannte „claimagencies“ entstanden, also gewinnorientierte Agenturen, welche dem Passagier anbieten, in dessen Auftrag eine Entschädigung bei der Fluggesellschaft einzufordern; als Gegenleistung halten diese circa 25 Prozent dieser Entschädigung ein.Auch Autoverleihfirmen bereiten Verbrauchern und dem EVZ viel Kopfzerbrechen. In diesem Bereich gibt es nämlich keine vereinheitlichte europäische Gesetzgebung zum Schutze der Verbraucher und Autoverleihfirmen haben großen Spielraum, ihre allgemeine Geschäftsbedingungen festzulegen. „In der Vergangenheit haben diese Firmen oft gar nicht auf die Reklamationen der Kunden reagiert“, berichtet Rebecca Berto vom EVZ. „Wir sind aber hartnäckig und inzwischen sind wir in der Lage, viele dieser Reklamationen positiv zu lösen“, fährt die Expertin fort, „auch dank außergerichtlicher Streitbeilegungsmechanismen. Einen guten Dienst bietet dazu die kostenlose Schlichtungsstelle Onlineschlichter.it.“stol