Die Vereinigung hatte gegen die entsprechende Anordnung einer Gemeinde in der Provinz Bologna geklagt, die in ihrem Gemeindegebiet das Betteln verboten und mit einer Verwaltungsstrafe belegt hatte.Befasst hat sich mit dem Rekurs die erste Sektion des Staatsrates, Staatspräsident Sergio Mattarella hat das Urteil unterschrieben. Und darin wird eindeutig klargestellt, dass ein Bürgermeister in keinem Fall das Recht hat, auf seinem Gemeindegebiet das Betteln zu verbieten. Eine Verordnung gegen sogenanntes „aggressives“ Betteln braucht es nach Ansicht des Staatsrates auch nicht, denn das sei durch das italienische Gesetz ohnedies verboten.Auch in Südtirols Gemeinden gibt es Bettelverbote – etwa in Bruneck – auf Anordnung von Bürgermeister Roland Griessmair: „Bei uns ist das Betteln an einigen Punkten in der Stadt grundsätzlich untersagt, so etwa in der Nähe der Kirche und im historischen Stadtzentrum.“So einfach auf das Verbot verzichten will er nicht: „Man muss sich das jetzt genau ansehen, ob unser Fall nicht doch anders liegt. Und gegebenenfalls andere rechtliche Möglichkeiten ausschöpfen“, kündigt er an. D/ih Den vollständigen Artikel und alle Hintergründe gibt es in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".