Donnerstag, 1. September 2016

Supermarktbetreiber muss zahlen

In einem Südtiroler Supermarkt hat eine Kundin unabsichtlich eine Flasche Himbeersirup zerbrochen. Nur wenig später wurde die Sirup-Pfütze einer anderen Kundin zum Verhängnis: Sie rutschte darin aus, stürzte zu Boden und verletzte sich. Daraufhin verklagte sie den Supermarktbetreiber wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Er habe es verabsäumt, etwa durch Hinweisschilder auf die Gefahrenstelle aufmerksam zu machen, bemängelte die verletzte Kundin.









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