<a href="https://www.stol.it/artikel/wirtschaft/hds-saisonschlussverkauf-nach-wie-vor-von-vorteil" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Am Freitag beginnt in Südtirol in den meisten Gemeinden der diesjährige Sommerschlussverkauf.</a> Dieser dauert 4 Wochen – bis 12. August. In den Tourismusgemeinden beginnt der Saisonschlussverkauf hingegen erst am 19. August und endet am 16. September.<BR /><BR /><b>Das sollten Sie beim Sommerschlussverkauf beachten</b><BR /><BR />Produkte im Ausverkauf müssen mangelfrei sein und den Werbeaussagen entsprechen. Weist ein Produkt einen Mangel auf (der nicht extra gekennzeichnet und Anlass für einen zusätzlichen Rabatt war), muss dieses Produkt gemäß den Normen der Gewährleistung repariert oder durch ein mangelfreies ersetzt werden. Sind beide Maßnahmen unmöglich, so muss der Kaufvertrag aufgelöst werden, wobei die Verbraucher die defekte Ware zurückgeben und dafür das Geld (und keinesfalls einen Gutschein) zurückerhalten. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="788228_image" /></div> <BR /><BR /><BR />Im Ausverkauf müssen die Preisschilder 3 Angaben aufweisen: den bisherigen Verkaufspreis, den Preisnachlass in Prozenten und den neuen Verkaufspreis. Kluge Schnäppchenjäger beäugen die Auslagen bereits vor Start des Schlussverkaufs, um sich gegen Mondpreise abzusichern.<BR /><BR />Alle Geschäftsstellen sind verpflichtet POS-Zahlungen (Kredit- Prepaid- oder Bankomatkarte) anzunehmen. Ab Juni sind Strafen für jene Händler vorgesehen, die sich weigern.<BR /><BR /><BR /><b>Einige Tipps zur Schnäppchenjagd:</b><BR /><BR />Vor dem Kauf stets die <b>Angebote</b> mehrerer Händler <b>vergleichen</b>.<BR /><BR />Was ein Geschäft schon vorher als Sonderangebot angepriesen hat, muss beim Saisonabschied nochmals reduziert werden. Daher empfiehlt es sich, bereits <b>vor Schlussverkauf einen Blick in die Schaufenster</b> zu <b>werfen</b>.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="788231_image" /></div> <BR /><BR /><BR />Achten Sie darauf, dass die vom Gesetz vorgesehene strikte <b>Trennung zwischen Ausverkaufsware und Ware zum normalen Preis</b> auch eingehalten wird.<BR /><BR />Die <b>beworbenen Preise gelten für alle Käufer</b>, und zwar ohne mengenmäßige Beschränkung oder Koppelung an irgendeine Bedingung und bis zum restlosen Verkauf des Bestandes. Die Kunden müssen mit einem von außen einsehbaren Hinweis darüber informiert werden, wenn der Warenvorrat erschöpft ist.<BR /><BR />Im Eifer des Gefechts können Waren und Preisschilder schon mal durcheinander geraten. Daher empfiehlt es sich, vor dem Bezahlen immer das <b>Etikett</b> zu <b>überprüfen</b>.<BR /><BR />Auch für den Schlussverkauf gilt: <b>Kassenzettel oder Rechnung sorgfältig aufbewahren</b>. Sie sind für eventuelle Reklamationen beim Händler oder auch für die Meldung eines Schadens, beispielsweise bei der Hausratversicherung, wichtig.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="788234_image" /></div> <BR /><BR />Seit 2016 haben Händler, Handwerker und Freiberufler die Pflicht, Zahlungen ihrer Kunden auch mit Bankomat- oder Kreditkarte anzunehmen; ausgenommen sind hierbei Fälle, wo dies „objektiv technisch unmöglich“ ist.<BR /><BR /><b>Fehlerfreie Produkte müssen vom Händler grundsätzlich nicht zurückgenommen werden</b>, während des Schlussverkaufs ebenso wenig wie in der Normalsaison. Tun sie es doch, geschieht dies aus Kulanz. Bei mangelfreier Schlussverkaufsware wird der Umtausch zumeist ausdrücklich ausgeschlossen. Wer ihn dennoch wünscht, bittet den Händler um einen Vermerk auf dem Kassenzettel oder der Rechnung.<BR /><BR />Reduzierte Preise sind keineswegs gleichzusetzen mit eingeschränkten Rechte für die Kunden. Auch bei sensationell niedriger Auszeichnung hat man <b>Anspruch auf Waren ohne Mängel</b> und im Rahmen des Gesetzes zur Gewährleistung auf die zugesicherten Eigenschaften. Wird ein Artikel billiger verkauft, weil er beispielsweise leicht verschmutzt ist oder eine Farbschattierung im Innenfutter aufweist, muss dies auch angegeben werden.<BR /><BR />Jeden <b>Mangel</b>, auf den ein Geschäft nicht ausdrücklich hingewiesen hat, kann der Kunde, wenn er ihn später bemerkt, <b>reklamieren</b>. Die Frist, Fehler zu beanstanden, währt 2 Jahre ab Kaufdatum und 60 Tage ab Entdeckung. In den ersten 6 Monaten liegt die <b>Beweislast</b> - also dass der Fehler zum Zeitpunkt des Kaufes nicht bestanden hat - <b>beim Händler</b>.<BR /><BR /><BR /><b>Elektrogeräte und Unterhaltungselektronik</b><BR /><BR />Bei Elektro- und Elektronikgeräten zahlt sich ein Blick auf das Energielabel aus (dies findet sich z.B. auf Kühlschränken, Fernsehgeräten, Waschmaschinen, aber nicht auf kleineren Geräten wie Smartphones oder Tablets). Bei Ankauf von TV-Geräten oder Decodern gilt sicherzustellen, dass diese den neuen Standard des Digitalfernsehens (DVBT-2, es gibt auch staatliche Beiträge für den Ankauf.)<BR /><BR /><BR />