Betroffen äußerten sich die Richter über die „extreme Strenge“ des türkischen Verfassungsgerichts, das die Partei der demokratischen Gesellschaft (DTP) 2009 „mit sofortiger Wirkung und endgültig“ aufgelöst hatte.In den Augen des Verfassungsgerichts galt die Partei als politischer Arm der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK. In Straßburg geklagt hatten die damaligen Parteichefs Ahmet Türk und Aysel Tugluk sowie acht weitere DTP-Politiker wegen Verletzung der Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und freie Wahlen.apa/dpa