Soldaten hätten unter anderem das Recht, Schusswaffen einzusetzen und Personen festzunehmen, teilte das Verteidigungsministerium in Kiew am Mittwoch mit. Beobachter sprachen davon, damit werde im Prinzip ein Ausnahmezustand im Land ermöglicht.Geregelt sei die Beteiligung des Militärs in Artikel 15 des Anti-Terror-Gesetzes, hieß es in der Mitteilung. Der SBU hatte zuvor Regierungsgegnern „konkrete terroristische Akte“ vorgeworfen.Bislang gibt es keinen Hinweis darauf, dass das Militär in die Auseinandersetzungen eingreift.dpa