Besonders kritisch sah das Gericht demnach die Mehrheitsprämie: Diese ermögliche, dass Parteien übertrieben stark im Parlament vertreten würden. Dies wiederum könne zu einer „Verdrehung“ des Wählerwillens führen, meinen die Richter, da das Gesetz keinerlei Mindeststimmenanzahl vorsehe, um in den Genuss der Prämie zu kommen.Die Mehrheitsprämie stehe in keinem Verhältnis zum eigentlich Ziel – nämlich dem Staat politische Stabilität zu verleihen und Entscheidungen wirksam treffen zu können. Sie wurde deshalb vom Verfassungsgericht gekippt.Folgen nur für kommende WahlenZugleich stellte das Gericht aber fest: „Es ist offensichtlich, dass sich das Urteil nur im Zuge einer neuen Parlamentswahl auswirkt.“ Die vergangenen Wahlen seien ein abgeschlossener Prozess. Die Kontinuität müsse gewahrt bleiben.Das Wahlgesetz – das nach dem Wegfallen der Mehrheitsprämie übrig bleibe – sei durchaus dazu tauglich, Erneuerung zu garantieren.stol