Für Diskussionen sorgt jetzt Premier Matteo Renzi, der sich bereit erklärte, einige Punkte des Wahlgesetzes zu ändern. Er hofft somit dem Verfassungsgericht zuvorzukommen, das sich am 4. Oktober über die Rechtskonformität des „Italicum“ aussprechen muss.Mehrheitsprämie in der KritikIns Visier der Kritik ist vor allem die Mehrheitsprämie geraten, aber auch die sogenannten blockierten Listen, wonach Wähler keine Vorzugsstimmen abgeben können. Blockierte Wahllisten seien nicht verfassungskonform, denn sie versperren jegliche Möglichkeit der Kandidatenwahl, behaupten die Kritiker des Wahlgesetzes.Dieses sieht u. a. vor, dass die Partei, die mindestens 40 Prozent der Stimmen erlangt, eine 55-Prozent-Mehrheit im Parlament erhält.Erreicht keine Partei mehr als 40 Prozent, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden stärksten Parteien. Eine Sperrklausel von 3 Prozent ist zudem vorgesehen. Mehrere Vorschläge zur Änderung des „Italicum“ liegen schon dem Parlament vor.Gegner wüten gegen RenziDie 5-Stelle-Bewegung warf Renzi „schizophrenes Verhalten“ im Umgang mit dem Wahlgesetz vor. „Bisher hatte Renzi behauptet, dass das ,Italicum' vorbildhaft sei, jetzt will er es ändern“, kritisierte die „Nummer zwei“ der Grillo-Partei Luigi Di Maio. Er bekräftigte die Entschlossenheit seiner Bewegung, bei dem im Herbst geplanten Referendum zur Verfassungsreform „Nein“ zu stimmen.Mit dem Referendum sollte automatisch auch das „Italicum“-Gesetz von den Italienern abgesegnet werden. Die Lega Nord meinte, Renzi solle zurücktreten, sollte das Verfassungsgesetz das „Italicum“ für nicht rechtskonform erklären.apa