Der EU-Rechtsexperte Walter Obexer ist anderer Meinung als das Verkehrsministerium in Wien. Allerdings müsse diese Verlagerungspflicht noch vor Inbetriebnahme des BBT ausverhandelt werden, betont Obexer. <BR /><BR />Der Umweltdachverband (UDV) und CIPRA, die österreichische Vertretung der Alpenschutzkommission, haben Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) aufgefordert, mehr Druck auf europäischer Ebene für eine Verlagerungspflicht des Güterverkehrs in den Brennerbasistunnel (BBT) zu machen. Die Zeit bis zur Inbetriebnahme des in Bau befindlichen BBT gehöre genutzt. <BR /><BR />Die Fertigstellung wurde in den vergangenen Jahren sukzessive nach hinten verlegt. Aktuell sollen die ersten Züge 2032 durch den Tunnel rollen. Eine neuerliche Verschiebung auf 2034 steht jedoch im Raum.<BR /><BR />Wann immer die Rede auf eine Lösung des Tiroler Lkw-Transitproblems kommt, wird auch besagte Verlagerungspflicht angerissen. Die Meinungen gehen auseinander. ÖBB-Chef Andreas Matthä ist kein Freund davon, wie er im November 2022 zur „Tiroler Tageszeitung“ sagte. Wer den BBT auslasten wolle, müsse vielmehr an der Kostenwahrheit zwischen Straße und Schiene schrauben. Europaparlamentarierin Barbara Thaler indes sieht sehr wohl auf europäischer Ebene die Notwendigkeit, eine Verlagerungspflicht für den BBT anzudenken.<h3> Ernüchternde Antwort</h3>Die Antwort aus dem Verkehrsministerium an die Adresse von UDV und CIPRA fällt nun allerdings mehr als nur ernüchternd aus. Schreibt Gewesslers Haus doch die geforderte Verlagerungspflicht ab. Und das – angesichts des anhaltenden Widerstandes aus Deutschland und Italien samt Klagedrohungen allein schon gegen das verkehrsdosierende Slot-Modell – nicht nur mit realpolitischem Blick: „Eine allgemeine Verlagerungspflicht auf die Schiene auf gewissen Abschnitten ist unserer Einschätzung nach europarechtswidrig und kann aus diesem Grund durch Österreich nicht erlassen werden.“ <BR /><BR />Das Verkehrsministerium in Wien erinnert daran, dass bereits aktuell verlagerungspolitische Maßnahmen gesetzt seien. Müll müsse in Österreich ab einer gewissen Distanz per Bahn transportiert werden. Und das in Tirol auf Teilen der Inntalautobahn geltende sektorale Lkw-Fahrverbot schlage in dieselbe Kerbe: „Diese Maßnahmen sind sinnvoll und werden im Zusammenhang mit dem Brennerbasistunnel zu einer weiteren Verlagerung auf die Schiene führen.“ Nichtsdestotrotz werde man sich weiterhin „in der EU für umfangreiche Maßnahmen zur Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene zum Schutz der Tiroler Bevölkerung einsetzen“, so das Verkehrsministerium.<BR /><BR /><embed id="dtext86-60791474_quote" /><BR /><BR />Walter Obwexer, profunder Kenner des Europäischen Rechts, ist da anderer Meinung als die Experten aus dem Ministerium. Gestützt auf das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention – ein völkerrechtlicher Vertrag, den auch die EU unterzeichnet hat – und den Klimazielen der EU im „Green Deal“ „ließen sich schon gute Argumente für eine Verlagerungspflicht ableiten“. Klar sei allerdings, dass selbige noch vor Inbetriebnahme des BBT auf europäischer Ebene ausverhandelt und erlassen werden müsste. <BR /><BR />Hinzu komme, dass in diesem Falle auch die EU-Wegekostenrichtlinie eine Adaptierung benötige. Denn aktuell gebe selbige eine zahlenmäßige Beschränkung des Güterverkehrs auf der Straße nicht her. Ohne diese würde aber eine Verlagerungspflicht nicht greifen.<BR /><BR />Eine Absage muss Obwexer aber selbst aussprechen. CIPRA prüft, ob und wie die EU auf Verletzung des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention klagbar wäre. Zuständig wäre der Internationale Gerichtshof – vor diesem könne aber weder die EU verklagt werden noch selbst klagen, so Obwexer. Aber auch inhaltlich würde es schwierig. Weil das Protokoll eben die Verlagerung auf die Schiene nur als grundsätzliches Ziel, nicht aber zahlenmäßige Vorgaben definiere. In Summe sieht er „kaum Erfolg, damit rechtlich durchzukommen.“<BR />