Bestimmungen in der Verfassung werden so außer Kraft gesetzt. In der Regel werden die Bürgerrechte eingeschränkt, die Befugnisse der Sicherheitskräfte hingegen erweitert.In Tunesien hatten die Behörden schon während der Jasminrevolution Anfang 2011 den Ausnahmezustand verhängt. Damals durften die Sicherheitskräfte unter anderem schießen, wenn sich ein Verdächtiger widersetzte oder zu fliehen versuchte. Die Regierung hob die Maßnahme erst im März 2014 nach mehrfachen Verlängerungen wieder auf.Akute Bedrohung des StaatesDer neuen tunesischen Verfassung zufolge darf der Präsident den Ausnahmezustand im Falle einer akuten Bedrohung des Staates nach Beratungen mit dem Regierungschef und dem Parlamentspräsidenten verhängen. Allerdings darf er in einer solchen Extremsituation nicht das Parlament auflösen.30 Tage nach Verhängung des Ausnahmezustands dürfen der Parlamentspräsident oder mindestens 30 Parlamentarier das Verfassungsgericht anrufen, um die Maßnahme zu überprüfen.Ein Verfassungsgericht gibt es in Tunesien allerdings noch nicht. Es soll in diesem Jahr aufgebaut werden.dpa