Das Gericht hatte Zschäpe als vollwertiges Mitglied der rechtsextremen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt. Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.Zschäpe sitzt bereits seit rund sechseinhalb Jahren in Untersuchungshaft. Diese Zeit im Gefängnis werde mit der lebenslangen Freiheitsstrafe verrechnet, sagte Gliwitzky. Das heißt, in etwa 10 Jahren dürfte erstmals überprüft werden, wie lange die heute 43-Jährige dann noch im Gefängnis bleiben muss.dpa