Die Verwirklichung des persönlichen Wohntraums ist für die meisten Menschen ihre größte Investition im Leben. Bevor es ans entspannte Wohnen in den eigenen vier Wänden geht, sind gar einige Aspekte zur berücksichtigen. Um angehenden Häuslebauern und Wohnungskäufern einen umfassenden Überblick über die notwendigen Schritte zum Eigenheim zu gewähren, gibt hier die Volksbank wichtige Tipps zum Thema und organisiert unter dem Titel „WOHNBAU Forum“ eine Reihe von Veranstaltungen (Termine werden noch bekannt gegeben).Vor dem Kauf bzw. Bau einer Wohnung oder eines Hauses muss man die Kosten realistisch planen. Das Finanzierungskonzept basiert zumeist auf drei Säulen: Eigenkapital, Wohnbauförderung und Bankkredit.Eigenkapital ist für den Erwerb der eigenen vier Wände eine wichtige Voraussetzung. Die Finanzierung ist am solidesten, wenn möglichst viel davon zur Verfügung steht. Sollte das eigene Geld nicht ausreichen, kann auch ein Teil der Abfertigung für die Realisierung des Eigenheims herangezogen werden (Auskunft geben Arbeitgeber und Gewerkschaften). Wird die Abfertigung in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt, besteht auch die Option, sich einen Teil davon auszahlen zu lassen.Um in den Genuss einer Wohnbauförderung zu kommen, werden bei den Ämtern des geförderten Wohnbaues jährlich Tausende Gesuche eingereicht. Wie groß Interesse und Nachfrage der Südtiroler an Wohnbauförderung sind, belegen diese Zahlen: 2016 waren es genau 3613 Gesuche. Dabei fielen 60 Prozent der Antragsteller in die niedrigste Einkommensstufe (bis 22.400 Euro nach Abzügen) und 80 Prozent waren Lohnabhängige. Ebenso interessant: Die Hälfte der Gesuchsteller waren Einzelpersonen.Was wird gefördert?Gefördert werden Volkswohnungen (keine Luxuswohnungen) und Wohnungen mit erhöhter Zimmerzahl bei Wiedergewinnung. Die Unterstützung wird gewährt bei:Bau (auf freiem oder gefördertem Baugrund)Kauf (von bereits bestehenden Wohnungen oder Wohnungen, die sich im Bau befinden)Sanierung (Erweiterung oder Sanierung des Bestands) der ErstwohnungDie verschiedenen Förderungsarten sehen einen einmaligen Schenkungsbeitrag vor für den Erwerb eines freien Baugrundes, den Bau oder Kauf der Erstwohnung, die Wiedergewinnung der Erstwohnung, die konventionierte Wiedergewinnung, den Abbau von architektonischen Hindernissen und für Beihilfen bei Naturkatastrophen und sozialen Härtefällen.Als Vorschuss der staatlichen Steuerabzüge gibt es vom Land ein zinsloses Darlehen in der Höhe des Gesamtbetrages der Steuerabschreibung laut staatlicher Gesetzgebung, welches in 10 Jahresraten rückerstattet werden muss. Im Rahmen des Bausparens ist die Gewährung eines Darlehens mit 1,5 Prozent Zinsen vorgesehen.Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?Um zur Wohnbauförderung des Landes zugelassen zu werden, müssen die Gesuchsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen, unter anderem müssen sie ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz seit mindestens 5 Jahren im Land haben, eine Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung abgeben, keine bereits geeignete Wohnung besitzen, mindestens 23 Jahre alt sein und ihr Einkommen darf eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten. Seit 2017 ist die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) für Anträge um Wohnbauförderung notwendig, sowohl was den Bau, den Kauf oder die Sanierung einer Erstwohnung angeht, als auch die Beiträge für die Beseitigung architektonischer Hindernisse, die Vermietung von Wohnungen mit Sozialbindung und die Zuweisung geförderten Baugrunds an Gemeinden.Das Punktesystem im Bereich FörderungenHöhe und Art der Förderung (zinsloses Darlehen oder fixer Betrag) werden in Form eines Punktesystems aufgeschlüsselt. Dabei sind folgende Kriterien ausschlaggebend: Dauer der Ansässigkeit im Lande, Familienzusammensetzung, Einkommen, Neugründung einer Familie, Zwangsräumung, Wohnen in einer unbewohnbaren oder überfüllten Wohnung und Invalidität (eigene oder eines Familienmitglieds). Für Wohnbauförderung beim Kauf einer Wohnung werden 20 Punkte benötigt, bei Neubau 23.Wann ist das Gesuch abzugeben? Die Gesuche um Wohnbauförderung können bei der Landesabteilung Wohnungsbau ganzjährig eingereicht werden, und zwar bei:Kauf: innerhalb von sechs Monaten ab Registrierung des endgültigen KaufvertragesNeubau: vor Abschluss der Arbeiten (vor Ansuchen um Benützungsgenehmigung)Wiedergewinnung oder Neubau mit Baubeginn: mindestens 30 Tage vor Beginn der ArbeitenStichwort SozialbindungWohnungen, für deren Bau, Kauf oder Wiedergewinnung Wohnbauförderung in Anspruch genommen wird, unterliegen der Sozialbindung für den geförderten Wohnbau. Dauer der Bindung:10 Jahre ab dem Datum der Ersatzerklärung über die tatsächliche Besetzung der Wohnung von Seiten des Begünstigten und seiner FamilieFür Wohnungen, die auf gefördertem Baugrund errichtet werden, dauert die Sozialbindung 20 JahreWohnungen die vor dem 23. März 2016 zu Wohnbauförderungen zugelassen worden sind, unterliegen noch der Bindung mit einer Dauer von 20 JahrenQuelle: Landesabteilung WohnungsbauIst die Variante einer Förderung einmal geklärt und sind die Eigenmittel bekannt, ist es in den meisten Fällen notwendig, sich um das Restkapital Gedanken zu machen. Da kommt die Bank ins Spiel und hilft, den Wohntraum in letzter Instanz mit einem Bankkredit zu realisieren.Die Volksbank – Partner zum Thema Eigenheim - Wohnbau Welches Darlehen ist für mich persönlich ideal? Mit welchem Zinssatz bzw. mit welcher Rückzahlungsrate muss ich rechnen? Die Volksbank bietet ein flexibles und persönlich abgewogenes Finanzierungsmodell, wobei zwischen einem Hypothekardarlehen mit variablem oder fixem Zinssatz, mit Höchstzinssatz oder mit konstanter Rate gewählt werden kann. Für Südtirol gibt es auch noch das vom Land geförderte Bauspardarlehen. Zur Absicherung des Darlehens bietet die Volksbank eine Kreditrestschuldversicherung an. Besonders wichtig ist der Bank die umfassende Beratung seiner Kunden.Die Südtiroler Volksbank mit Sitz in Bozen ist als Regionalbank neben dem Heimatmarkt Südtirol in weiteren 7 nordost-italienischen Provinzen tätig. Insgesamt verfügt die Südtiroler Volksbank über 184 Geschäftsstellen.Weitere Informationen gibt's hier.Bei dieser Mitteilung handelt es sich um eine Werbeinformation.