In diese Euphorie hinein sollten Wohnungskäufer nicht blauäugig Vorverträge unterschreiben, warnten Experten des „WOHNBAU Forums“ der Volksbank. Im Rahmen der neuen Veranstaltungsreihe bietet die Bank unter anderem einen Leitfaden für rechtliche Aspekte, die ein Haus- oder Wohnungskäufer unbedingt überprüfen muss.Folgende Fragen stehen am Beginn eines sicheren Kaufs - und zwar bevor man eine Verpflichtung eingeht:Bietet mir tatsächlich der Besitzer des Objekts die Wohnung an? Ist die Immobilie frei von Hypotheken, Liegenschaftsverbindlichkeiten, Nießbräuchen und Dienstbarkeiten von Drittpersonen, Steuerschulden, Belastungen und Vorzugsrechten sowie jeglichen beeinträchtigenden Bindungen?Entspricht die Immobilie, die ich besichtigt habe, tatsächlich dem, was auf dem Katasteramt auf den Verkäufer eingetragen ist?Existieren Klauseln hinsichtlich urbanistischer Sicherheiten? Die Kontrolle des Grundbuchauszuges, der natürlich aktuell sein muss, gibt Auskunft darüber, wer Eigentümer einer Immobilie ist. Im Idealfall ist es nur eine Person, es können aber auch mehrere sein, zum Beispiel 2 Eheleute. Im Grundbuch eingetragen ist außerdem, ob noch weiteren Personen Rechte an der Immobilie zustehen, etwa durch Fruchtgenuss oder Wohnungsrecht. Denn: Damit man das volle Eigentum erwirbt, ist das Einverständnis aller Eigentümer sowie Realrechtsinhaber notwendig.Über den Grundbuchauszug erfährt der Käufer auch, ob die Immobilie Belastungen aufweist. Belastungen, die man häufig antrifft, sind Hypotheken, aber auch Bindungen, die im Zuge der Gewährung von öffentlichen Förderungen eingetragen werden. Diese Belastungen müssen spätestens gleichzeitig mit Abschluss des Kaufvertrages gelöscht werden. Belastungen verhindern normalerweise nicht den Verkauf, mindern aber den Wert einer Immobilie.Am Katasteramt klären sich folgende Fragen: Scheint der Verkäufer auch im Kataster korrekt auf? Sind alle Liegenschaften vollständig erfasst? Entsprechen die Katasterpläne der Wirklichkeit? Bestehen Vorkaufsrechte?Außerdem gilt es vor dem Unterzeichnen eines Vorvertrages zu klären, ob Bau- und Benutzungsgenehmigungen vorliegen (auf dem jeweiligen Gemeindeamt einsehbar), ein Mietvertrag besteht und einiges mehr.Hinzu kommen noch die steuerlichen Themen. Wer den Überblick verliert, sollte sich an Experten wenden. Dies sind – sollte ein Wohnbaudarlehen beantragt werden – die Experten der Volksbank oder die Notare.Unumgänglich ist der Weg zum Notar, wenn es um den Abschluss des Kaufvertrages geht. Der Notar, Freiberufler und Amtsperson zugleich, erstellt und beurkundet den Kaufvertrag und sorgt für die Eintragung im Grundbuch.Die Kosten einer notariellen Urkunde basieren auf Steuern, Gebühren, Vergütungen und Mehrwertsteuer für die Vergütung. Der Notar ist dem Staat gegenüber für die Zahlung der anfallenden Steuern im Zusammenhang mit den erhaltenen Akten verantwortlich, er treibt die entsprechenden Beträge bei Käufer und Verkäufer ein und überweist sie direkt der Agentur für Einnahmen. Außerdem werden über den Notar jene Gebühren beglichen, die bei den öffentlichen Ämtern (Grundbuch, Kataster, Gemeinde usw.) entstehen, wenn eine Urkunde und weitere Dokumente erstellt werden. Hinzu kommt die Vergütung für die Leistungen, die der Notar erbracht hat, und die Mehrwertsteuer auf diese Vergütung.Die Volksbank – Partner für Eigenheim und WohnbauIn Bezug auf das Thema Eigenheim und Wohnbau bietet die Volksbank umfangreiche Beratung sowie die individuelle finanzielle Lösungen in Form von Hypothek- oder Bauspardarlehen.Weitere Informationen finden Sie hier. Bei dieser Mitteilung handelt es sich um eine Werbeinformation.