Es werde bereits daran gearbeitet, hieß es auf Nachfrage der Team-K-Landtagsabgeordneten Maria Elisabeth Rieder aus dem Gesundheitsressort. „Höchste Eisenbahn“, findet Rieder, „denn welchen Sinn hat ein Landesgesundheitsplan, wenn er seit fünf Jahren abgelaufen ist. In dieser schnelllebigen Zeit kann ein solcher Plan wohl kaum noch aktuell sein. Die Frage ist auch, wurde alles, was in diesem Landesgesundheitsplan festgeschrieben ist, umgesetzt?“ <BR /><BR />Das Beispiel Landesgesundheitsplan, so Rieder, sei jedenfalls bezeichnend für die Arbeit der Landesregierungen der letzten Jahre: „Wir hinken immer hinterher.“ Und auch jetzt sei noch völlig unklar, wann der neue Plan vorliegen werde. Denn, so schreibt Landesrat Dr. Hubert Messner in der Antwort auf Rieders Anfrage weiter, „es gibt noch keine verbindliche Frist für die Arbeiten“. <BR />Auf Nachfrage geht es dann etwas konkreter: Die Überarbeitung des Planes aus dem Jahr 2016 ist als Beteiligungsprozess geplant. „Erste Beteiligungsschritte werden wir noch heuer setzen, die eigentliche Ausarbeitung wird dann im kommenden Jahr erfolgen“, kündigt der Landesrat an. <BR /><BR />Dazu soll eine Expertengruppe eingesetzt werden, die nach Anhören aller wesentlichen Akteure des Landesgesundheitsdienstes die Anpassung und Aktualisierung des Landesgesundheitsplanes beratend zusammen mit dem Gesundheitsressort und dem Sanitätsbetrieb vornehmen wird.<BR />Zu tun gibt es für die Akteure dabei genug, Stichwort „Stärkung der wohnortnahen Versorgung“. Denn das komplette PNRR-Modell der Gemeinschaftshäuser etc. ist im Plan von 2016 natürlich nicht enthalten. „Sicher ein Schwerpunkt“ im neuen Plan, wie Landesrat Dr. Messner schreibt. Aber auch der Bereich Forschung ist wohl neu zu schreiben, schließlich ist u.a. mit der Präsenz der Medizinfakultät der Universität Cattolica Einiges an Foschungs-Know- how nach Südtirol gekommen. „In jedem Fall soll der neue Landesgesundheitsplan alle Aspekte und Themen umfassen, die für die Planung einer nachhaltigen und zukunftssicheren Gesundheitsversorgung relevant sind“, stellt Landesrat Messner klar.<BR /><BR />Auch wenn der Landesgesundheitsplan mit reichlich Verspätung in Angriff genommen wird, seine Gültigkeit, darauf legt Landesrat Dr. Messner Wert, behält er bis zum Inkrafttreten des Nachfolgeplans. Dies sieht auch das Landesgesetz Nr. 4 von 2017 so vor. Zudem seien in den vergangenen Jahren spezifische Fachpläne wie etwa der Bettenplan, der Rehaplan oder auch der Präventionsplan sowie auf Landesebene geltende Ausrichtungs- und Planungsakte ausgearbeitet worden. Es gebe auch einen jährlich überarbeiteten „Geräteplan“ für die Investitionen in den Krankenhäusern. Die Ausstattung der Praxen in den Gemeinschaftshäusern wiederum ergebe sich aus den kürzlich verabschiedeten Richtlinien zu den PNRR-Bauten über die Definition der anzubietenden Leistungen. <BR /><BR />Nun, so Dr. Messner, gelte es, all dies in den Landesgesundheitsplan zu integrieren, der daher eher allgemeiner Natur sein werde, sozusagen den Überbau bilden soll.