„Und damit ausgerechnet jene, die bei der Landesförderung für die betrieblichen Bewässerungsnetze ausgeschlossen sind“, ärgert sich der Freie Abgeordnete Andreas Leiter Reber und fordert mehr Fairness. <BR /><BR />Eine Schieflage gab es bereits bisher. Betriebe mit einer Konzession für eine Wasserableitung zum Zwecke der landwirtschaftlichen Nutzung (Bewässerung, Beregnung, Frostschutz; mit der Konzession wird auch die entnehmbare Wassermenge festgelegt), die über 1.060 Meter Meereshöhe liegt, waren und sind von den Jahresgebühren komplett befreit. <BR /><BR />Derzeit gibt es laut Auskunft des zuständigen Ressorts auf eine Anfrage Leiter Rebers 1.436 solcher gebührenfreier Ableitungen. <BR />Die Idee hinter der Befreiung ist, „dass bewässerte Flächen über 1.000 Höhenmeter primär Grünlandflächen sind und aufgrund ihrer durchschnittlich geringeren Produktionsleistung von finanziellen Zusatzbelastungen befreit bleiben sollen“, erklärt der für die Wassernutzung zuständige Landesrat Peter Brunner.<h3> 1,1 Millionen Euro hat das Land 2025 für diese Konzessionen eingehoben</h3>Insgesamt sind aktuell 10.184 landwirtschaftliche Wasserkonzessionen erfasst. Gebührenpflichtig sind davon also noch 8.748 (im Besitz von 4.667 Landwirten). 1,1 Millionen Euro hat das Land 2025 für diese Konzessionen eingehoben. Allerdings nicht in gleichem Maße. Für Wasserableitungen für Ackerfutteranbau – in Südtirol vorwiegend Futtermais – betrug der zu zahlende Betrag nur ein Zehntel der vollen Gebühr. Die Reduzierung wurde laut Brunner aufgrund der geringeren Wirtschaftsleistung von Grünland gegenüber Obst- und Weinbauflächen gewährt, nämlich im angenommen Ausmaß von 1:10. <BR /><BR /> Mit dem frisch verabschiedeten Omnibusgesetz ( <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/land-schafft-neue-regeln-fuer-bewaesserung-und-klimaschutz" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">wir haben berichtet</a>) wurde durch die Streichung einiger weniger Buchstaben dieser Abschlag nun von Ackerfutteranbauflächen auf Ackerbauflächen ausgeweitet.<BR /> Im Klartext: Kartoffeln, Spargel und anderes Gemüse wird ab sofort ebenfalls günstig bewässert, während für das Wasser für Äpfel, Marillen und Wein weiter die zehnfache Gebühr anfällt.<BR /><BR />Eine bewusste Entscheidung, um Sonderkulturen zu fördern, sagt Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher. „Wasser soll sparsam verwendet werden in der gesamten Landwirtschaft, aber es muss auch bezahlbar bleiben.“ Gerade Gemüseanbau sei „sehr wasserintensiv und bisher auch sehr teuer. Nun hätten diese Sonderkulturen „eine gute Möglichkeit zu wachsen“. Die Nachfrage seitens der Kunden wäre jedenfalls da: „Gemüseanbau hat ein großes Potential“, sagt Walcher und nennt die Neuerung einen ersten Schritt in die richtige Richtung. <h3> „Pillepalle. 120 Euro kostet eine Jahresgebühr im Schnitt, damit wächst keine Sonderkultur“</h3> „Pillepalle. 120 Euro kostet eine Jahresgebühr im Schnitt, damit wächst keine Sonderkultur“, kontert Leiter Reber. <BR /><BR />„Derart unterschiedliche Tarife für die Nutzung derselben Ressource einzuführen, macht die Verwaltung aufwändig und steht in keinem Verhältnis mehr zu den geringen Einnahmen. Auch den Wertschöpfungsfaktor beim Wasser innerhalb eines Wirtschaftssektors unterschiedlich zu berechnen birgt sozialen Sprengstoff. Im Tourismus zahlt eine Frühstückspension mit vier Zimmern mit Dusche den gleichen Tarif wie ein Luxushotel mit 200 Betten, Pool und Saunalandschaft.“