Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag auf Vorschlag von Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher den Weg frei gemacht für die Zuweisung von insgesamt 13 Millionen Euro an die Gemeinden. Zum einen gab sie ihr Einvernehmen zu der vom Rat der Gemeinden vorgeschlagenen Aufteilung der Wasserzinseinnahmen unter den 116 Gemeinden, zum anderen genehmigte sie den Entwurf für eine neue Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung 2022, die 13. in diesem Jahr, mit der GIS-Mindereinnahmen ausgeglichen werden.<h3> Gemeinden erhalten 11 Millionen Euro aus dem Wasserzins</h3>Wer öffentliche Gewässer zur Stromerzeugung nutzt, entrichtet jährlich an das Land den sogenannten Wasserzins. Mindestens 50 Prozent davon stehen den Gemeinden zu. Der Gemeindenanteil beläuft sich in diesem Jahr wiederum auf 11 Millionen Euro. Dem Vorschlag des Rates der Gemeinden für die Aufteilung dieser Wasserzinseinnahmen stimmte die Landesregierung heute zu. Standortgemeinden von Stromerzeugungsanlagen aus Wasserkraft werden bei der Zuweisung besonders berücksichtigt.<BR /><BR />Sie erhalten 72 Prozent der Mittel, also 7,92 Millionen Euro, während 28 Prozent (3,08 Millionen Euro) an die restlichen Gemeinden gehen. Von den 72 Prozent, die den Standortgemeinden vorbehalten sind, werden knapp 2 Millionen Euro (25 Prozent) zu gleichen Teilen an alle Gemeinden verteilt, während die restlichen knapp 6 Millionen Euro abhängig von Nennleistung der Wasserkonzessionen zugewiesen werden.<BR /><BR /> Eine Ausnahme bildet das Kraftwerk St. Florian im Unterland, das zum Teil im Trentino liegt. Bei diesem wird nur die Nennleistung des Südtiroler Anteils berücksichtigt. Von den rund 3 Millionen Euro, die unter den Gemeinden aufgeteilt werden, in denen sich keine Kraftwerke mit mindestens 3000 Kilowatt Nennleistung befinden, werden 70 Prozent zu gleichen Anteilen zugewiesen, 30 Prozent hingegen unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl. <BR /><BR />Im Sinne des heutigen Beschlusses der Landesregierung können die Gemeinden Ritten (379.771 Euro), Graun (318.251 Euro) und Algund (315.960 Euro) mit den höchsten Beträgen aus dem Wasserzins rechnen. Es folgen die Gemeinden Sarntal (249.782 Euro), Ulten (229.177 Euro), Kastelruth (223.514 Euro) und Schnals (207.748 Euro). <BR /><BR /><b>GIS-Ausgleich für festverankerte Anlagen und Maschinen</b><BR /><BR />Unmittelbar auszahlen will das Land hingegen den staatlichen GIS-Rückerstattungsbetrag, der sich auf die festverankerten Anlagen und Maschinen (imbullonati) bezieht. Letztere können seit 2016 für gewerbliche Baueinheiten vom Katasterertrag abgezogen werden.<BR /><BR /> Es handelt sich dabei um eine Gesamtsumme von knapp 2 Millionen Euro. Der höchste Betrag geht mit 217.000 Euro an die Gemeinde Neumarkt gefolgt von der Gemeinde Leifers mit 201.600 Euro und der Gemeinde Ritten mit 116.700 Euro. Die Landesregierung hat heute dem Entwurf für die Zusatzvereinbarungen zur Gemeindenfinanzierung 2022 zugestimmt, der diese Rückerstattung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) wegen dieser verankerten Elemente betrifft. <BR /><BR />Nach Unterzeichnung durch Landeshauptmann Kompatscher und den Vorsitzenden des Rates der Gemeinden, Andreas Schatzer, kann das Landesamt für Gemeindenfinanzierung die Auszahlung vornehmen.