Wieso das so ist und ob der Bonus in Zukunft doch ausbezahlt wird, erfahren Sie hier. <BR /><BR />Trotz der Änderungen des Dekrets 50/2022 erhalten viele den 200-Euro-Bonus nicht. 2 Gruppen werden diskriminiert. <BR /><BR />Betroffen sind laut ilsole24ore.it vor allem Rentner, die im Juli in Rente gehen. Der Artikel 32 des Dekrets sieht vor, dass der Bonus nur an jene Rentner ausgezahlt wird, die vor dem 30. Juni in Rente gegangen sind und im Jahr 2021 nicht mehr als 35.000 Euro verdient haben. Einer, der erst am 1. Juli in Rente geht, wird den Bonus weder vom Arbeitgeber erhalten, da er im Juli nicht arbeitet, noch vom NIFS-INPS, da er erst nach dem 30. Juni in Rente gegangen ist. <BR /><BR /><b>Beschäftigte mit befristetem Vertrag ebenfalls betroffen</b><BR /><BR />Auch Angestellte mit befristetem Vertrag werden diskriminiert. Ein Beispiel sind Supplenten an den Schulen, dessen Vertrag mit 30. Juni endet und danach Arbeitslosengeld beantragen. Das NIFS-INPS zahlt den 200-Euro-Bonus aber nur denjenigen aus, die bereits im Juni 2022 Arbeitslosengeld erhalten. Wer aber im Juni noch arbeitet und erst ab Juli Arbeitslosengeld beantragt, bekommt vom NIFS-INPS keinen Bonus ausbezahlt. Auch der Arbeitgeber kann in diesem Fall den Bonus nicht auszahlen, da der Supplent im Juli nicht mehr arbeitet. <BR /><BR />Es gibt aber Hoffnung, so ilsole24ore.it. In den vergangenen Wochen wurde die Regierung unter Druck gesetzt, um die Supplenten in die Gruppe der Saisonarbeiter zu integrieren. Wer innerhalb 30. Juni mindestens 50 Tage gearbeitet hat, könnte einen Antrag für den 200-Euro-Bonus beim NIFS-INPS stellen. Bis jetzt gibt es aber keine offiziellen Angaben.