Arbeitnehmer, Rentner, arbeitslose Naspi und Dis-Coll Empfänger, sowie Bezieher von Bürgergeld, erhalten den Bonus direkt auf ihrem Gehaltszettel oder auf ihrer NIFS-INPS-Lohnabrechnung, während koordinierte und kontinuierliche Mitarbeiter sowie Haushaltsangestellte, Haushaltshilfen (COLF) und Pflegepersonal innerhalb Juli einen Antrag beim NIFS-INPS stellen müssen. Dies betont die Gewerkschaft CGIL/AGB.<BR /><BR /><i>Bevor Sie weiterlesen, stimmen Sie ab:</i><BR /><BR /> <div class="embed-box"><div data-pinpoll-id="203117" data-mode="poll"></div></div> <BR /><BR /><BR />Die mehreren tausend betroffenen Arbeiternehmer in Südtirol sollten sich rechtzeitig an die Patronate wenden, um den Bonus zu bekommen, betont Marco Pirolo, Direktor des Caaf des CGIL/AGB. <BR /><BR /><b>Wie die Bonuszahlung erfolgen wird, lesen Sie hier:</b><BR /><BR />Für <b>Arbeitnehmer</b> mit einem monatlichen Bruttoeinkommen, einschließlich des 13. Monatsgehalts, von 2692 Euro im Jahr 2022, was genau einem Jahreseinkommen von höchstens 35.000 Euro entspricht, und die in den ersten 4 Monaten des Jahres mindestens einen Monat lang von der im Haushaltsgesetz vorgesehenen Beitragsermäßigung profitiert haben, wird die Zulage automatisch mit der Gehaltsabrechnung für Juli ausgewiesen. <BR /><BR />Bei einer Überschreitung des Jahreseinkommens muss der Arbeitgeber die 200 Euro zurückfordern, was in die Zuständigkeit des NIFS-INPS fällt.<BR /><BR />Für <b>Rentner, Empfänger von Sozialhilfe oder Rentenbegleitgeld</b>, dessen Zuweisung vor dem 30. Juni begonnen hat, ist das Kriterium für den Zugang zum 200-Euro-Zuschuss ein persönliches Gesamteinkommen. Dieses muss im Jahr 2022 weniger als 35.000 Euro brutto betragen. <BR /><BR />Das Einkommen durch die eigene Wohnung, die Abfindungen und Familienzulagen werden für den Anspruch auf die Zulage nicht berücksichtigt. Der Bonus wird von Amts wegen vom NIFS-INPS, ebenfalls im Juli, ausgezahlt.<BR /><BR />Auch für <b>arbeitslose Naspi- und Dis.Coll-Empfänger</b> wird der Bonus vom NIFS-INPS automatisch im Juni ausgezahlt, während die Empfänger von Bürgergeld den Bonus im Juli erhalten.<BR /><BR /><b>Koordinierte und kontinuierliche Mitarbeiter</b> mit einem Einkommen von bis zu 35.000 Euro im Jahr 2021 und nicht Rentenempfänger (diese wenden sich an das NIFS-INPS) sowie Hausangestellte, Haushaltshilfen und Pflegekräfte mit einem oder mehreren Arbeitsverhältnissen, die am 18. Mai 2022 gültig sind, mit einem Einkommen von bis zu 35.000 Euro im Jahr 2021 und nicht eine Rente erhalten (diese wenden sich an das NIFS-INPS), die sich über die Patronate bewerben, wird die Zulage im Juli gezahlt.<BR /><BR />Was die <b>Selbstständigen und Freiberufler</b> betrifft, so wird der Bonus angesichts des Betrages, der bisher bereitgestellt wurde (400 Millionen), und unter der Annahme, dass er im Laufe des Projekts nicht erhöht wird, wahrscheinlich nur einer begrenzten Anzahl von Personen gewährt, deren Zugangsvoraussetzungen durch ein späteres Dekret des Arbeitsministeriums festgelegt werden.<BR /><BR />In allen Fällen wird der <b>Bonus nicht in die Berechnung der Einkommenssteuer (IRPEF) einfließen</b>, das heißt, er wird nicht in die Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung einbezogen.<BR />