Seit 2017 gibt es ein gesetzliches Limit von 30.000 Euro, das Landtagskandidaten für ihre Wahlwerbung ausgeben dürfen. Eingeführt wurde es, weil die Wahlkämpfe immer mehr ausuferten – in erster Linie in der SVP, wo der Konkurrenzkampf groß ist. <BR /><BR />Auch wenn die Kosten von Dritten beauftragt/getragen werden, rechnet das Gesetz die Kosten für Wahlwerbung den einzelnen Kandidaten an. Wird in Gruppen geworben, werden die Kosten anteilmäßig zugeteilt. Einzige <b>Ausnahme</b>: Nicht anzurechnen sind Kandidatenkosten, die von Parteien/Listen für mehrere Bewerber getragen werden.<h3> Was ist der Partei anzurechnen? Was den Kandidaten?</h3>Womit wir beim Problem wären, denn die Frage, was der Partei und was Kandidaten anzurechnen ist, sorgt nicht zum ersten Mal für Wirbel. Vor einem Jahr stellte die Finanzpolizei eine Überschreitung des Kostenlimits durch Landeshauptmann Kompatscher fest, der 250.000 Euro Strafe zahlen sollte: Allerdings so kurz vor der Verjährung, dass die Sache folgenlos blieb. Offen blieb somit, ob die Ausgaben Kompatscher persönlich oder qua Spitzenkandidat der SVP zuzuschreiben waren.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1124100_image" /></div> <BR />Der Fall Deeg wurde hingegen von der Prüfstelle des Landtags aufgeworfen, die alle Spesenerklärungen der Landtagsabgeordneten unter die Lupe nimmt. Diese stellte fest, dass Deeg anteilsmäßige 10.126,29 (ohne Mehrwertsteuer) für die Gemeinschaftsaktion „Seniorenbrief“ mit dem verstorbenen Abgeordneten Helmuth Renzler nicht angegeben hat. <BR /><BR />Eine Aufforderung, ihre Angaben anzupassen – und damit das Limit knapp zu überschreiten bzw. nur 3000 Euro Bußgeld zu zahlen – lehnte Deeg ab. Es handle sich um eine Gruppenwerbung, die von der SVP finanziert und der Partei anzurechnen sei. Ihre Abrechnung sei nach denselben Kriterien wie 2018 erstellt worden. Seither wurde das Gesetz nicht geändert, so Deeg.<h3> Was im Prüfbericht steht</h3>Die Prüfstelle folgte diesen Argumenten aber nicht. Denn – so wörtlich im <b>Prüfbericht</b>: Kreuzkontrollen ergaben, eine <b>„besondere Handhabung der Ausnahmeregelung für Parteienwerbung durch die SVP. Dort wurden Ausgaben für einige Aktionen von mindestens 2 Kandidaten in einem ersten Schritt von der Partei übernommen, in einem zweiten jedoch von den Kandidaten an die Partei zurückvergütet.“</b> Diese Beträge wurden von der SVP als Spende erklärt.“ <b>De facto haben damit Kandidaten die Kosten getragen</b>, denen sie folglich auch anzurechnen seien.<BR /><BR /> Nun war Deeg wahrscheinlich nicht die Einzige in der SVP, die dieser Praxis gefolgt ist. Aus dem öffentlichen Geschäftsbericht der SVP von 2023 geht allerdings hervor, dass sie und Renzler am 21. September mit je 10.553,34 (mit Mehrwertsteuer) <b>genau denselben Betrag als „Spende“ an die SVP überwiesen, mit dem sich der Seniorenbrief zu Buche geschlagen hatte. </b>Diese akribische Gleichheit legt die Verbindung zwischen Seniorenbrief und „Spende“ nahe. <BR /><BR />„Wir haben den Bericht der Prüfstelle vom Rechtsamt kontrollieren lassen und hatten keinen Spielraum“, sagt Landtagspräsident Arnold Schuler. Einstimmig beschloss das Präsidium, gegen Deeg eine Strafe von 20.252,58 Euro zu verhängen. Deeg kann den Beschluss vor dem Verwaltungsgericht anfechten. Für Schuler ist es „höchst an der Zeit, mit einer Anpassung des Gesetzes von 2017 für Rechtssicherheit zu sorgen“ (siehe Interview). <h3> 3 Fragen an Ex-Landesrätin Waltraud Deeg</h3><div class="img-embed"><embed id="1124103_image" /></div> <b>Frau Deeg, Sie wurden zu 20.252 Euro Strafe verdonnert, weil Sie Wahlkampfspesen nicht angegeben haben. Zahlen Sie?</b><BR /><KeinAbsatz></KeinAbsatz>Waltraud Deeg: Ich habe nur einen Anruf des Kollegen Schuler und bin verwundert. Ich habe, wie viele andere, nur die gesetzliche Möglichkeit der Gruppenwerbung genutzt. Diese wird über die Partei finanziert und nicht den Kandidaten zugerechnet.<BR /><BR /><KeinAbsatz></KeinAbsatz><b>Die Prüfstelle hatte Sie aufgefordert, Ihre Angaben an den Landtag anzupassen. Das haben Sie nicht getan. Warum?</b><BR /><KeinAbsatz></KeinAbsatz>Deeg: Weil ich überzeugt bin, korrekt gehandelt zu haben. Es gibt ein Gesetz, das klar ist, ein Gutachten der Kanzlei Brandstätter von 2018, das klar ist, und eine konsolidierte Verwaltungspraxis. Meine Abrechnung ist wie die vieler Landtagskollegen und ich hoffe, dass gleiche Sachen auch gleich behandelt werden.<BR /><BR /><KeinAbsatz></KeinAbsatz><b>Vor Gericht? Jetzt bleibt nur mehr der Weg eines Rekurses...</b><BR /><KeinAbsatz></KeinAbsatz>Deeg: Das werde ich mir mit spezialisierten Anwaltskollegen anschauen. Zum Glück habe ich viele. Ich sehe das entspannt.<BR /><h3> 3 Fragen an Landtagspräsident Arnold Schuler</h3><div class="img-embed"><embed id="1124106_image" /></div> <b>„Herr Schuler, das Präsidium hat Waltraud Deeg zu 20.252 Euro Strafe vergattert...</b><BR /><KeinAbsatz></KeinAbsatz>Arnold Schuler: Ich möchte dazu nicht zu viel sagen, da wir einen Rekurs erwarten, was Deegs gutes Recht ist. Der Verstoß wurde von der Prüfstelle angeführt. Wir haben deren Bericht vom Rechtsamt prüfen lassen und hatten keinerlei Spielraum. Der Beschluss im Präsidium fiel einstimmig.<BR /><BR /><KeinAbsatz></KeinAbsatz><b>Wie 2018 beim Landeshauptmann geht es bei Deeg um die Frage, welche Wahlkampfausgaben Kandidaten und welche ihren Parteien anzulasten sind...</b><BR /><KeinAbsatz></KeinAbsatz>Schuler: Genau, deshalb müssen wir endlich gesetzliche Klarheit schaffen.<BR /><BR /><b><KeinAbsatz></KeinAbsatz>Haben Sie dazu bereits einen Vorschlag?</b><BR /><KeinAbsatz></KeinAbsatz>Schuler: Mein Vorschlag ist, das Limit vielleicht leicht zu heben, wenn es sein muss. Bei der Anrechnung von Ausgaben an die Kandidaten sind aber nur mehr 2 Ausnahmen zugelassen: Die Spitzenkandidaten, denn mit denen wirbt jede Liste, und Werbung, auf der ausnahmslos alle Kandidaten vorkommen. Sonst landen wir jedes Mal in Teufels Küche.