Gelegenheit dazu bietet sich nächste Woche mit einem Gesetzentwurf von Andreas Colli, der dies vorsieht.<BR /><BR />Landesrat Luis Walcher hat die Flinte ins Korn geworfen und die Hundesteuer begraben. Die „Schuld“, dass ab Jänner 27.000 Südtiroler zwischen 292 und 1040 Euro Strafe berappen sollen, weil sie ihren Hund nicht DNA-getestet haben, lassen sich Marco Galateo und Christian Bianchi aber nicht in die Schuhe schieben. „Wir haben Alternativen vorgeschlagen, die alle von der SVP abgelehnt wurden. Etwa jene, die Strafen auf 100 Euro zu reduzieren“, so Galateo. Dann könne jeder entscheiden, ob er testet oder Strafe zahlt. Der Betrag wäre mit 100 Euro derselbe wie bei der Hundesteuer gewesen. Politisch wäre es aber ein Ausweg für die Fratelli gewesen, die der Losung aus Rom „keine neuen Steuern“ unterliegen. „Jetzt bleibt wohl nur ein Aufschub der Strafen“, so Bianchi. Dafür werde er sich einsetzen.<BR /><BR />„Ein Jahr Aufschub als Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz im Dezember ist das Mindeste“, sagt Brigitte Foppa. Keiner brauche sich wundern, dass in den letzten zwei Jahren fast keiner mehr einen DNA-Abstrich bei seinem Hund vornehmen ließ. „Die Mehrheit und namentlich die SVP hat nie dezidiert kommuniziert, was Sache ist. Es hieß ständig, da kommt was Neues wie die Hundesteuer, weshalb viele dachten, die Strafen treten eh nicht in Kraft“, so Foppa. „Wir Grünen waren nie für dieses Gesetz.“<BR /><BR />Das Team K war gegen eine Hundesteuer und hält auch nichts vom DNA-Register von Ex-Landesrat Arnold Schuler. „Das Gescheiteste wäre, das Gesetz abzuschaffen. Die Mehrheit soll die Ganglien anstrengen und einen Weg finden, Leuten, die den Test gemacht haben, ihr Geld zurückzugeben“, so Paul Köllensperger. Ein Fall für den Rechnungshof wäre dies nicht.<BR /><BR />Klartext spricht Landesrätin Ulli Mair. Von einem Aufschub der Strafen hält sie nicht viel. Dann wäre man nächstes Jahr am selben Punkt. Vielmehr müsse die Mehrheit entscheiden, wohin die Reise gehen soll. Für Mair liegt die Zukunft nicht in einem DNA-Register. „Das Gesetz war vielleicht gut gemeint, aber ein Fehlgriff. Die Gemeinden finden ja nicht einmal die Mitarbeiter, die den Hundekot kontrollieren sollten“, so Mair. Zu einem Fehler sollte man stehen und ihn abschaffen. „Wenn man will, findet man den Weg, den Leuten, die bereits getestet haben, ihre Unkosten zurückzugeben. Mir ist es beim WOBI auch gelungen“, verweist Mair auf eine Gesetzesänderung im Haushaltsgesetz, mit dem gehörlosen Mietern bereits einkassierte Rückforderungen aus der Kommunikationszulage wieder zurückerstattet werden.<BR /><BR />Farbe bekennen muss die Mehrheit schneller, als ihr lieb ist. Nächste Woche steht ein Gesetzentwurf von Andreas Colli (Erstunterzeichner) auf der Tagesordnung des Landtags, die DNA-Profilierung von Hunden laut Landesgesetz von 2020 mit „sofortiger Wirkung“ aufzuheben. <BR /><BR />Die Treffsicherheit sei gering, die Kosten mit 3 Mio. Euro für 45.000 Hundehalter unverhältnismäßig. Die Opposition dürfte geschlossen mit Ja stimmen, die Mehrheit ist nicht kompakt. Denn: Mair ist nicht allein. Vor zwei Jahren hat Sepp Noggler (SVP) gegen das Gesetz mobil gemacht.