Muss ein über 50-Jähriger auch im Homeoffice geimpft oder genesen sein?<BR /><BR /><BR /><BR />Der italienische Ministerrat hat im Jänner eine Impfpflicht für alle über 50-jährigen Bürger in Italien erlassen. Seit 1. Februar wird bei allen über 50-Jährigen, die dieser Pflicht nicht nachgekommen sind, eine Strafe über 100 Euro ausgestellt.<BR /><BR />Mit 15. Februar greift nun die Phase 2 dieser Impfpflicht: Wer ab 15. Februar keinen 2G-Nachweis am Arbeitsplatz vorweisen kann, wird suspendiert, gilt als unentschuldigt abwesend und bekommt kein Gehalt und auch keine sonstigen Vergütungen. Bei Nicht-Einhaltung Geldstrafe bis zu 1500 Euro<BR /><BR />In Südtirol sind laut letztem Stand rund 10.000 Personen betroffen.<BR /><BR />Wird die Arbeit entgegen der geltenden Gesetze ohne 2G-Nachweis weitergeführt, wird eine Strafe zwischen 600 und 1500 Euro verhängt. <BR /><BR /><BR />Die Suspendierung ist bis zum 15. Juni wirksam, oder so lange, bis die betreffende Person einen 2G-Nachweis vorweisen kann.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="736241_image" /></div> <BR /><BR /><BR />Was aber ist, wenn eine ungeimpfte und nicht genesene Person Smart working macht, oder von zuhause aus arbeite – Homeoffice also?<BR /><BR /><BR />„Auch dann“, sagt der Sterzinger Arbeitsrechts-Experte Josef Tschöll zu s+, brauche es 2G. Denn, egal ob ich im Büro bin, von zuhause aus arbeite, oder von einem anderen Ort, „dort wo ich arbeite, ist mein Arbeitsplatz“. Und in der Verordnung, so Tschöll, steht geschrieben, dass der 2G-Nachweis am Arbeitsplatz Pflicht ist. <BR /><BR />Für all jene, die sich also dachten, ich lasse mich nicht impfen und arbeite eben von zuhause aus, fällt also auch diese Tür zu. Bloß: „Das Problem sind die Kontrollen“, räumt Tschöll ein. Denn theoretisch klinge die 2G-Pflicht auch im Homeoffice oder bei Smart working gut, „aber wer kontrolliert die Einhaltung dieser Regel“, fragt sich der Arbeitsrechts-Experte. <BR /><BR />