Zur Erinnerung: Der italienische Ministerrat hat im Jänner eine Impfpflicht für alle über 50-jährigen Bürger in Italien erlassen. Seit 1. Februar wird bei allen über 50-Jährigen, die dieser Pflicht nicht nachgekommen sind, eine Strafe über 100 Euro ausgestellt.<BR /><BR />Seit Dienstag greift die Phase 2 dieser Impfpflicht: Wer mit dem 15. Februar keinen 2G-Nachweis am Arbeitsplatz vorweisen kann, wird suspendiert, gilt als unentschuldigt abwesend und bekommt kein Gehalt und auch keine sonstigen Vergütungen.<BR /><BR /><BR /><b>Bei Nicht-Einhaltung Geldstrafe bis zu 1500 Euro</b><BR /><BR />Die Suspendierung ist bis zum 15. Juni wirksam oder so lange, bis die betreffende Person einen 2G-Nachweis vorweisen kann.<BR /><BR />Wird die Arbeit entgegen der geltenden Gesetze ohne 2G-Nachweis weitergeführt, wird eine Strafe zwischen 600 und 1500 Euro verhängt.<BR /><BR /><BR /><b>Wie viele Südtiroler sind betroffen?</b><BR /><BR />In Südtirol sind laut letztem Stand rund 17.000 Südtiroler über 50 noch nicht geimpft. Da viele von diesen Personen bereits in Rente oder nicht berufstätig sind, betrifft die 2G-Regelung rund <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/rund-10000-ueber-50-jaehrige-ungeimpft-suspendierung-droht" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">10.000 Personen</a>. <BR /><BR />Wer dafür zuständig ist, die Einhaltung der 2G-Regel am Arbeitsplatz zu kontrollieren, <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/wer-kontrolliert-die-einhaltung-der-2g-regel-am-arbeitsplatz" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">lesen Sie hier. </a><BR /><BR />Manche Personen haben auch Anrecht auf eine Befreiung von der Impfung. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/impfpflicht-ab-50-wer-ist-auch-ohne-spritze-in-ordnung" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Warum und welche Personen diese betrifft, lesen Sie hier</a>. <BR />