Vom Land gab es bei der Verteilung der Vorschussbetten nur die Vorgabe, für 2 Jahre die Kleinbetriebe vorzuziehen. <BR /><BR />Seit Juli letzten Jahres gilt in Südtirol der Bettenstopp. Im Prinzip sollten Betriebe nur mehr durch Umverteilung zu neuen Betten kommen: Ist ein Betrieb 4 Jahre nicht aktiv, fließen die Betten zu 100 Prozent an die Gemeinde zurück und können umverteilt werden. <BR /><BR />Gibt ein Betrieb auf, kann die Gemeinde 95 Prozent, das Land 5 Prozent der Betten neu vergeben. Zudem wurde den Gemeinden ein Vorschuss von 7000 Betten gewährt, der in10 Jahren auszugleichen ist. Bis dato hat laut Präsident Schatzer aber keine Gemeinde ein Vorschussbett oder ein aufgelassenes Bett neu zugewiesen. <h3> Die Musterverordnung ist da</h3>Jetzt aber soll es jetzt losgehen. Am Montag stellte der Verband allen Ratsstuben eine Musterverordnung zu. Laut Vorgabe es Landes dürfen Vorschussbetten in den ersten 2 Jahren nur an Betriebe mit weniger als 40 Betten zugewiesen werden. Dabei sind Erreichbarkeit und Ressourcen (z.B. Wasser, Infrastruktur) zu berücksichtigen. Gewerbliche Betten bleiben im gewerblichen Bereich (Hotelbetten bei Hotels). Sollte sich ein Jahr lang aber kein Interessent finden, können sie an den nicht gewerblichen Bereich (Urlaub auf dem Bauernhof, Zimmervermietung) gehen – und umgekehrt.<BR /><BR />„Alles andere ist den Gemeinden überlassen“, so Schatzer. Sie können anhand zusätzlicher Kriterien Rangordnungen erstellen“, so Schatzer. Beispiele sind laut Musterverordnung Kleinbetriebe, bestimmte Fraktionen, Betriebsübergaben, Jungunternehmer unter 35 oder ein innovatives und nachhaltiges Betriebskonzept. „Man kann auf Rangordnungen aber auch verzichten und nach Datum des Antrag vorgehen“, so Schatzer. Frei nach dem Motto: Wer zuerst kommt, holt sich die Betten.<h3> Muss durch den Gemeinderat</h3>Die jeweiligen Verordnungen sind vom Gemeinderat zu genehmigen. „Touristisch unterentwickelte Gemeinden, die froh sind, wenn sich ein Betrieb ansiedelt, werden sich keine Rangordnungen erstellen, um schnell zu sein“, so Schatzer. Hochtouristische Gemeinden werden hingegen Rangordnungen erstellen. „Es gibt nur wenig Vorschussbetten pro Gemeinden und diese sind in den Tourismushochburgen sehr gefragt.“<BR />Bleibt zu sagen, dass die Zuweisung von Betten nur bis zur einer Höchstkapazität von 150 Betten zulässig ist., Auf diese Obergrenze für Betriebe haben sich Land, Gemeinden und HGV 2022 geeinigt. <BR /><BR /><BR /><BR />