Danach muss der Grüne Pass nicht mehr vorgezeigt werden. Ebenfalls bis zum 30. April gilt die Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen, einschließlich Schulen.
Ab April kein Grüner Pass mehr für die Öffis
Ab April wird in Bussen und im öffentlichen Personennahverkehr generell kein Grüner Pass mehr verlangt. Die Maskenpflicht hingegen bleibt unverändert bis zum 30. April aufrecht.
Ab April fällt die Super-Green-Pass-Pflicht am Arbeitsplatz für alle über 50-Jährigen. Es genügt, wenn sie am Arbeitsplatz den normalen Grünen Pass vorzeigen.
Stadien dürfen ab dem 1. April wieder zu 100 Prozent gefüllt werden, für den Zugang wird ein normaler Grüner Pass (3G) benötigt. Für das Gesundheitspersonal bleibt die Impfpflicht bis Ende des Jahres in Kraft.
Im Gesundheitsministerium wird mit Ende des Notstandes eine operative Ad-hoc-Einheit eingerichtet werden, die die Übergangszeit begleitet und die Impfkampagne abschließt.
Keine Quarantäne mehr für Kontaktpersonen
Der von der Regierung vorgelegte Fahrplan zur Lockerung der Anti-Covid-Maßnahmen sieht auch die Aufhebung der Kontaktquarantäne vor. Die Isolationspflicht bleibt nur für die Infizierten bestehen. Fernunterricht soll es daher nur für mehr für diejenigen Schüler geben, die sich angesteckt haben.
Auf Ersuchen von Minister Patrizio Bianchi wird auch die Frist für das Notfallpersonal der Schulen bis zum Ende des Schuljahres verlängert. Zu diesem Zweck sollen weitere 200 Millionen Euro bereitgestellt werden.