Grundlage ist der Beschluss 211/2025, der Reisende schützen soll, wenn die Infrastruktur keine angemessenen Bedingungen für flüssiges und sicheres Fahren bietet.<h3> Digital und ohne Antragstellung – über eine App</h3>Der Start erfolgt schrittweise 2026: Im Juni 2026 auf Strecken mit einem einzigen Betreiber, im Dezember 2026 auf Abschnitten, die von mehreren Betreibern gemeinsam verwaltet werden.<BR /><BR />Der Mechanismus funktioniert digital und ohne Antragstellung über eine App: Das System vergleicht die tatsächliche Fahrzeit mit einer vorausberechneten Soll-Fahrzeit. Ist die Abweichung zu groß, greift ein regelbasierter Erstattungsanspruch. Bei geplanten Baustellen erfolgt die Erstattung auf bis zu 30-Kilometer-Abschnitten automatisch.<h3> Die Ausnahmen</h3>Nicht berücksichtigt werden unvorhersehbare Ereignisse wie Unfälle sowie außergewöhnliche Wetterlagen, darunter extremes Unwetter oder besondere meteorologische Ausnahmesituationen.<BR /><BR />Wenn der Verkehr vollständig stillsteht, kommt eine zusätzliche Regel zur Anwendung: Die Höhe der Rückerstattung steigt mit der Länge der Wartezeit, bis hin zur vollständigen Erstattung der Mautgebühr.