Zur Erinnerung: <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/impfpflicht-fuer-ueber-50-jaehrige-stichtag-ist-der-31-jaenner" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Der italienische Ministerrat hat eine Impfpflicht für alle über 50-jährigen Bürger in Italien erlassen</a>. Ab dem heutigen 1. Februar wird die Strafe über 100 Euro fällig für jene Personen, die der Impfpflicht nicht nachgekommen sind. <BR /><BR /><b>Ab 15. Februar: 2G-Pflicht für über 50-Jährige bei der Arbeit oder Suspendierung</b><BR /><BR />Ab dem 15. Februar folgt dann der nächste Schritt: Alle 50-Jährigen, die am Arbeitsplatz keinen 2G-Nachweis vorweisen können, werden suspendiert, gelten als unentschuldigt abwesend und bekommen kein Gehalt und auch keine sonstigen Vergütungen.<BR /><BR /><b>Bei Nicht-Einhaltung Geldstrafe bis zu 1500 Euro</b><BR /><BR />Die Suspendierung ist bis zum 15. Juni wirksam, oder so lange, bis eine betreffende Person den 2G-Nachweis vorweisen kann.<BR /><BR />Wird die Arbeit entgegen der geltenden Gesetze ohne 2G-Nachweis weitergeführt, wird eine Strafe zwischen 600 und 1500 Euro verhängt. <BR />