Donnerstag, 27. Juni 2019
Ab Jänner: Ohne Integration kein Geld
Der 1. Jänner 2020 ist der Stichtag, an dem nicht mehr gerüttelt wird: Ab diesem Zeitpunkt erhalten eine finanzielle Zusatzleistung des Landes nur mehr jene Nicht-EU-Bürger, die aktive Integrationsbemühungen vorweisen können.
Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt von Zusatzleistungen ist der Besuch von Landeskursen zur Vermittlung von Grundkenntnissen der lokalen Gesellschaft und Kultur, deren Inhalt von der Landesregierung nun gutgeheißen wurde.