Am Tag zuvor wird es im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Es handelt sich um die zweite Veröffentlichung, nachdem mit der ersten eine Drei-Monats-Frist eingeleitet worden war, innerhalb derer eine Volksbefragung gegen das neue Wahlgesetz auf den Weg gebracht werden hätte können.Mit der Verfassungsänderung von 2001 ist die Wahl-Welt der Südtiroler buchstäblich auf den Kopf gestellt worden. Bis dahin schritten Südtiroler und Trentiner zur Urne, um den Regionalrat zu wählen, aus dem die Landtage hervorgegangen sind.Seit einem runden Jahzehnt verhält es sich genau umgekehrt: Aus den Landtagen setzt sich seitdem der Regionalrat zusammen, was mit sich bringt, dass die beiden Länder eigene Wahlgesetze erlassen können.In der Jännersitzung hat der Südtiroler Landtags schließlich das Landesgesetz mit dem Titel "Bestimmungen über die Wahl des Südtiroler Landtages für das Jahr 2013 und die Zusammensetzung und Bildung der Landesregierung" verabschiedet.Was ist neu?Das Gesetz regelt einige zentrale Bereiche der Landtagswahlen neu.So wurde für Auslandssüdtiroler das Briefwahlrecht eingeführt.Hinzu kommen eine nun gesetzlich vorgeschriebene Mandatsbeschränkung für Mitglieder der Landesregierung auf drei Amtszeiten und eine Beschränkung der Wahlkampfkosten auf 40.000 Euro pro Kandidat.Erstmals wird auch eine Geschlechterquote eingeführt. Diese schreibt vor, dass ein Geschlecht nicht mehr als zwei Drittel der Listenplätze besetzen darf.Künftig gilt für die Landesregierung eine Obergrenze von neun Personen (Landeshauptmann plus maximal acht Landesräte).