Die Impfpflicht für Lehrer an Schulen gilt noch bis zum 31. August. Danach dürfen auch jene Lehrpersonen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, wieder in den Schulklassen unterrichten. <BR /><BR />Auch die Maskenpflicht fällt ab September weg, wie aus dem Rundschreiben des Unterrichtsministeriums hervorgeht: Weder für Lehrer, noch für Schüler ist die Maskenpflicht vorgesehen. <BR /><BR /><b>Maskenpflicht für Risikopersonen</b><BR /><BR />Sehr wohl sollen sowohl Lehrer als auch Schüler eine FFP2-Maske tragen, wenn für sie die Gefahr eines schweren Coronaverlaufs besteht, sie also zu einer Risikogruppe gehören. <BR /><BR /><b>Regeln können im Bedarfsfall wieder abgeändert werden</b><BR /><BR />Diese neuen Regeln könnten im Bedarfsfall, so heißt es im Rundschreiben, aber abgeändert werden, etwa dann, wenn die Zahl der Neuinfektionen oder der Krankenhauseinweisungen wieder deutlich ansteigen. Autonomen Provinzen“.<BR />