Dazu äußert sich der Direktor des Pensionsamtes Alexander Dalsasso im Interview. <BR /><BR /><b>Warum dauert es oft Jahre, bis Landesbedienstete ihre Abfertigung erhalten?</b><BR />Alexander Dalsasso: Die Auszahlungsfristen sind staatlich geregelt. Zuletzt wurden sie 2011 vom damaligen Ministerpräsidenten Mario Monti abgeändert, um zu sparen. Für die öffentlichen Bediensteten in Italien gelten seitdem für die Auszahlung der Abfertigung eigene Fristen: 105 Tage bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Invalidität oder Tod, zwölf Monate bei Erreichen der Altersgrenze und Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen und 24 Monate in allen anderen Fällen. Diese Fristen müssen auch von der Landesverwaltung eingehalten werden.<BR /><BR /><b>Tatsächlich dauert es aber oft noch viel länger.</b><BR />Dalsasso: Zu den Fristen kommen drei Monate Bearbeitungszeit hinzu. Wird die Abfertigung nicht innerhalb dieser drei Monate ausgezahlt, haben die pensionierten Landesbediensteten automatisch ein Anrecht auf Zinsen.<BR /><BR /><BR /><BR /><b>Die Redaktion weiß von einem Fall, bei dem die Wartezeit derzeit bei drei Jahren liegt, obwohl der Mann alle Voraussetzungen erfüllt. Warum?</b><BR />Dalsasso: Der Mitarbeiter ist mit „Quote 100“ in Rente gegangen. Das ist eine spezifische Kategorie, für die eigene Fristen eingeführt wurden. In diesem Fall muss der Mann zuerst die Pensionsaltersgrenze erreichen, bevor die üblichen Fristen greifen. Und leider gibt es Einzelfälle, bei denen wir mit der Auszahlung in Verzug sind.<BR /><BR /><b>Sind die Ämter der zuständigen Behörden unterbesetzt?</b><BR />Dalsasso: Hierzulande haben wir eine besondere Situation. Die Landesverwaltung ist für die Berechnung und Auszahlung der Quoten zuständig. Das stellt eine zusätzliche Herausforderung dar, weil dabei mit dem gesamtstaatlichen Vorsorgeinstitut INPS zusammengearbeitet wird. Was die Stellen im Amt angeht, sind wir dabei, diese aufzustocken. <BR /><BR /><b> Im letzten Sommer hat Landesrätin Magdalena Amhof angekündigt, die Auszahlung der Abfertigung zu beschleunigen. Was ist aus diesem Projekt geworden?</b><BR />Dalsasso: Die Personalaufstockung hängt genau damit zusammen. Im Rahmen des Projektes sind wir zum Schluss gekommen, dass es mehr Personal, mehr Gelder und eine angepasste Software braucht. Im Herbst startet die Pilotphase. <BR /><BR /><BR /><BR /><b>Wie sieht diese aus?</b><BR />Dalsasso: Wir haben bereits zwei Mitarbeiter eingestellt und weitere Stellen ausgeschrieben. Wir geben Gas und versuchen, die richtigen Mitarbeiter zu finden und sie auch entsprechend auszubilden, weil die Arbeit sehr komplex ist. Das Projekt sieht auch vor, dass die Software durch einen externen Anbieter angepasst wird. Was die Finanzmittel anbelangt, wurden für 2025 zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt und für 2026 sind 65 Millionen Euro zur frühzeitigen Auszahlung der Abfertigung eingeplant. <BR /><BR /><b>Was heißt frühzeitig?</b><BR />Dalsasso: Pensionierte Mitarbeiter, die auf die Auszahlung der Abfertigung warten, aber auch jene, die neu aus dem Dienst ausscheiden, sollen künftig innerhalb von drei Monaten die Abfertigung erhalten. Das ist eine große Herausforderung, doch wir sind zuversichtlich. Von September bis Dezember 2025 wollen wir mindestens 500 Abfertigungen nach der neuen Regelung auszahlen. Zum Vergleich: Bislang haben wir jährlich zwischen 1.700 und 1.900 Abfertigungen bearbeitet. Mit der neuen Regelung orientieren wir uns am Trentino, wo bereits ein ähnliches<BR />System erfolgreich angewendet wird.<h3> Sonderregelung „Quote 100“:</h3><b>Fall Mustermann: Seit drei Jahren passiert nichts</b><BR /><BR />Seit drei Jahren wartet Herr Mustermann (Name ist der Redaktion bekannt) auf die Auszahlung seiner Abfertigung. „Es passiert nichts“, ärgert sich der pensionierte Landeslehrer. 2019 ist er mit der sogenannten „Quote 100“ in Pension gegangen. Er war 64 Jahre alt und hatte 40 Beitragsjahre beisammen. Das ergibt zusammen mehr als die Mindestquote. Die Auszahlung der Rente klappte reibungslos. „Doch mit der Abfertigung hapert es jetzt ganz wild“, sagt Mustermann. 2022 wurde er 67 Jahre alt und erreichte somit die Altersgrenze für die Pension. Die Fristen begannen zu laufen und 2024 sollte ihm die Abfertigung ausbezahlt werden. Doch bis heute hat er sie nicht erhalten. <BR /><BR />Das Problem ist auch den Gewerkschaften nicht unbekannt. „Beim gesamtstaatlichen Vorsorgeinstitut INPS fehlen aufgrund von Pensionierungen immer mehr Mitarbeiter und auch beim Land ist man unterbesetzt, was alles noch mehr in die Länge zieht“, berichtet Karin Wellenzohn von der Gewerkschaft ASGB. Das verzögert das Prozedere, die Gesuche nehmen Jahr für Jahr zu. Mustermann ist längst kein Einzelfall. <BR /><BR />„Mitarbeiter, die mit ,Quote 100‘ in Pension gegangen sind, müssen länger auf die Abfertigung warten, denn hier darf erst ausgezahlt werden, wenn die Altersgrenze erreicht ist – dann erst beginnen die üblichen Fristen zu laufen“, bestätigt Alexander Dalsasso, Direktor des Pensionsamtes (siehe Interview). „Das System wird als unfair wahrgenommen und ich kann das zum Teil auch nachvollziehen. Bei ,Quote 100‘ wird es leider auch in Zukunft schwierig sein, die Abfertigung vorzustrecken.“ Geht ein Mitarbeiter hingegen unter den Standardvoraussetzungen in Pension, will die Landesverwaltung ab September innerhalb von drei Monaten nach Versetzung in den Ruhestand die Abfertigung vorstrecken.