Aber von vorn: Die staatliche Regelung sieht prinzipiell für Präsidenten der Regionen ein Limit von zwei Legislaturperioden vor. Die Region Kampanien hatte mit eigenem Gesetz ein drittes Mandat vorgesehen, was der Staat vor dem Verfassungsgericht angefochten hatte. Dieses urteilte ganz klar: Die Regionen müssen sich an die staatliche Regelung halten. <BR /><BR />Ein analoges Verfahren ist derzeit für das Trentino vor dem Verfassungsgericht anhängig, denn auch dort hatte man – zugeschnitten auf Fugatti – das dritte Mandat per Landesgesetz eingeführt. Ob das Gericht allerdings aufgrund des Sonderstatutes in diesem Fall anders entscheiden wird als in Kampanien, ist zumindest fraglich. <BR /><BR /><embed id="dtext86-70441693_quote" /><BR /><BR />Hinzu kommt, dass neben Fugatti auch die Lega-Präsidenten der Regionen Venetien Luca Zaia und Friaul-Julisch Venetien Massimiliano Fedriga gerne eine dritte Legislaturperiode anhängen würden. Entsprechend hat die Lega in Rom versucht, dies über einen Änderungsantrag zu ermöglichen – was nun in der Kommission abgeschmettert wurde – mit fünf zu 15 Stimmen. Denn insbesondere der römische Koalitionspartner Fratelli d'Italia, derzeit im Umfragehoch, dürfte kaum Interesse daran haben, dritte Amtszeiten für Leghisti zu ermöglichen. <BR /><BR />Für den Lega-Antrag hatte hingegen SVP-Senator Durnwalder gestimmt. Südtirols Landesgesetz ermöglicht dem Landeshauptmann drei Amtszeiten (Arno Kompatscher ist in seiner dritten) und widerspricht damit der staatlichen Regelung. „Allerdings gibt es bei uns, anders als auf dem restlichen Staatsgebiet und auch im Trentino, keine Direktwahl. Vielmehr wählt ja der Landtag den Landeshauptmann“, erläutert Durnwalder. Weswegen er auch dem Urteil des Verfassungsgerichtes in Sachen Trentino gelassen entgegensieht. Dennoch: „Diese Änderung hätte auch unsere Südtiroler Regelung abgedeckt und wir wären vor der Frage der Verfassungsmäßigkeit definitiv geschützt gewesen.“