„Ein zentraler Entscheid für politische Vertreter und öffentliche Verwalter auch in Südtirol“, meint Jagdverbands-Direktor <b>Benedikt Terzer</b>. <BR /><BR />Es sei „ein Urteil mit besonderer Strahlkraft – und auch ein wichtiger Schritt in puncto Rechtssicherheit“, glaubt Terzer.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1323273_image" /></div> <BR /><BR />Bärin KJ1 hatte im Juli 2024 einen Touristen angegriffen und schwer verletzt. Landeshauptmann Fugatti erließ daraufhin zwei Abschussverordnungen gegen KJ1, die aber beide nach Rekursen von Tierrechtsorganisationen außer Kraft gesetzt wurden. Ein positives ISPRA-Gutachten eröffnete die Möglichkeit einer weiteren Abschussverordnung, die dann am 29. Juli 2024 ausgestellt und bereits tags darauf vollstreckt wurde. Weil die Verordnung so schnell umgesetzt wurde, waren die Tierrechtsorganisationen zeitlich nicht mehr imstande, eine Aussetzung zu erwirken. Daraufhin forderten vier Tierrechtsorganisationen, die auf gesamtstaatlicher Ebene organisiert sind Schadenersatz. Mit dem ihrer Ansicht nach rechtswidrig verfügten Abschuss sei „die soziale Funktion“ der Tierrechtsorganisationen beschädigt worden - und sie hätten ihre Klage nicht ausüben können, lautete ihre Argumentation. Vor dem Verwaltungsgericht Trient und dem Staatsrat blitzten sie damit jedoch ab. <h3> Staatsrat: Menschliches Leben an oberster Stelle</h3> Der Staatsrat stellte in seinem Urteil klar, dass der Schutz des menschlichen Lebens an oberster Stelle unter den Grundrechten der Person steht – sowohl in der italienischen Verfassung als auch auf Ebene des internationalen Rechts, erklärt Terzer. „Das ist zugleich auch eine Absage an die Ideologie von Organisationen, Tieren die gleichen Rechte zu verleihen wie uns Menschen. Somit können im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit auch streng geschützte Arten erlegt werden.“ Und damit sei es eine Ermessenssache der öffentlichen Verwaltung, darüber zu befinden, wie gefährlich ein Bär ist. Im Falle von KJ1 sei dies eindeutig und klar dokumentiert worden. <h3> Mehr Sicherheit für Politiker und Beamte</h3>Wenn die Provinz Trient verurteilt worden wäre, hätte dies neuen Sand ins Getriebe gestreut, meint Terzer. „Dann hätte sich irgendwann niemand mehr getraut, einen gefährlichen Bären aus dem Verkehr zu ziehen. Der Staatsrat hat da klar Stellung bezogen.“ Die Tierrechtsorganisationen würden mit ihrem Vorgehen versuchen, Tierarten wie den Bären zu überhöhen und den Status der Unantastbarkeit zu verleihen – „weil sie mit diesen Wildarten Business machen“, sagt der Jagdverbands-Direktor. „Dem Tierschutz ist damit aber in keiner Weise gedient.“ Auch habe der Staatsrat bestätigt, dass der Abschuss bei einem für den Menschen gefährlichen Bären das Mittel der Wahl ist. Denn ein Abschuss könne schnell durchgeführt werden – auch aus einer größeren Distanz. Den Bären einzufangen und ihn zu betäuben setze hingegen eine eher kurze Distanz voraus. Auch ein Einfangen mittels Kastenfalle wäre theoretisch möglich – aber in solchen Fällen bestehe das Risiko, dass der gefährliche Bär noch Wochen oder Monate weiterhin in freier Wildbahn leben und Menschen jederzeit anfallen könnte.