Das <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/nasenfluegeltests-fuer-neustart-in-schule-und-wirtschaft-was-halten-sie-davon" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Rundschreiben aus Rom</a>, das für einiges an Trubel sorgte, betraf nicht spezifisch die für Südtirols Schüler verpflichtenden Tests, sondern generell die nun geltenden Maßnahmen an Italiens Schulen gemäß Draghi-Dekret Nr. 44.<BR /><BR />„Darin stehe zwar“, so Achammer gegenüber STOL, „dass Italien keine Testverpflichtung vorsieht, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, allerdings stehe im Dekret Nr. 44 auch, dass Regionen, die von Mutationen betroffen oder einem erhöhten Infektionsgeschehen ausgesetzt sind, restriktivere Maßnahmen, als es das staatliche Gesetz vorsieht, ergreifen können.“<BR /><BR />„Und dies haben wir mit unseren Landesbestimmungen, sprich mit der entsprechenden Verordnung, die eben die verpflichtenden Tests für Schüler vorsieht, getan. Diese unsere Landesverordnung wurde in Einvernehmen mit Rom getroffen, sie wurde auch nie angefochten“, so Achammer weiter. Das bedeutet: „Die Testpflicht bleibt für alle Schulstufen aufrecht.“<BR /><BR /> <div class="embed-box"><div data-pinpoll-id="120572" data-mode="poll"></div></div> <BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/kultur/bildung/schule-nach-ostern-alles-was-suedtirols-schueler-und-eltern-wissen-muessen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet, gibt es für Südtirols Schüler jeder Schulstufe ab dem heutigen 7. April eine Testpflicht mittels Nasenflügeltest, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. Dazu braucht es die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, volljährige Schüler entscheiden selbst. Wer nicht testet, muss in den Fernunterricht.</a>