Derzeit werden Kinder und Jugendliche mit einem erhöhten Förderbedarf in Südtirol nach zwei Gesetzen in drei Kategorien eingeteilt: nach Gesetz von 1992, Nr. 104, mit Funktionsdiagnose (FD) sowie mit klinischem Befund und laut Gesetz von 2010, Nr. 170, mit klinischem Befund. In erstere Kategorie fallen z. B. Schüler mit Down-Syndrom, in letztere Schüler mit Lernschwächen. <BR /><BR />Die mittlere, die es so staatsweit nur in Südtirol gibt, soll abgeschafft werden. „Diese Schüler werden künftig je nach Diagnose in eine der beiden verbleibenden Kategorien fallen“, erklärt Achammer. Womit man sich dem staatlichen System anpasst. <BR /><BR />Dann allerdings wird der angestrebte de-facto- Schlüssel von einer Integrationslehrkraft auf zwei Schüler nach 104 FD kaum zu erreichen sein. „Ein genereller Schlüssel auf die Gesamtschülerzahl bezogen wird heutzutage der Situation nicht mehr gerecht“, sagt Achammer. Ziel der Überarbeitung der gesetzlichen Regelung ist daher ein Verhältnis von 1:2 auf Schüler mit besonderem Bedarf laut neuer Einteilung. <BR /><BR />Und das läuft de facto auf eine Aufstockung der Integrationslehrkräfte hinaus, so Achammer. Und die käme dann allen Schülern, „170er“ eingeschlossen, zugute. So weit, so gut: Doch wo sollen die zusätzlichen Integrationslehrkräfte herkommen?<BR /><BR /> Dafür, davon ist Achammer überzeugt, braucht es Anpassungen bei der Ausbildung. Bislang wurde zum entsprechenden Spezialisierungslehrgang nur zugelassen, wer Studientitel und Lehrbefähigung hatte. Künftig reicht für Mittelschule und Oberschule eines von beiden, um zum Spezialisierungslehrgang zugelassen zuwerden, Grundschullehrer haben mit dem Studium schon die Lehrbefähigung.<BR /><BR />Bis Juni ins Bildungsomnibus schafft es die Überarbeitung nicht mehr. „Aber über den Nachtragshaushalt oder spätestens über den Haushalt 2027 schaffen wir es“, sagt Landesrat Achammer.