Ausgehend von einer Klage der Gewerkschaft FIMMG hat das Kassationsgericht im Jänner 2014 in einem Urteil den Landesvertrag für Allgemeinmedizin für obsolet erklärt. Das Gericht hat festgelegt, dass die gesamtstaatlichen Kollektivverträge für die Allgemeinmediziner auch in Südtirol angewandt werden müssen und das Land lediglich Zusatzvereinbarungen abschließen kann, um eine Reihe von Nebenaspekten zu regeln.Schrittweise Übergang zu staatlichem KollektivvertragUm eventuellen Problemen beim Übergang vom Landesvertrag auf den staatlichen Kollektivvertrag vorzubeugen, wurde deshalb ein Übergangsvertrag ausgearbeitet. Dieser nützt die engen Spielräume des staatlichen Vertrages und berücksichtigt die vorgegebenen Sparmaßnahmen."Der Übergangsvertrag legt eine maximale Patientenzahl von 1500 fest, bisher waren es 2000", erklärt Landesrätin Stocker. "Hier müssen wir klar den staatlichen Vorgaben folgen, welche von einer stets zunehmenden Betreuungsintensität ausgehen."Die Anpassung solle dabei schrittweise in den nächsten Jahren erfolgen.Die Südtiroler Landesregierung hat grünes Licht für die Unterschrift der zuständigen Gesundheitslandesrätin Stocker gegeben. Die Ausgaben für die Allgemeinmediziner bleiben mit einigen Verschiebungen insgesamt gleich.Gruppenmedizin ist ein Muss"Mit der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages wird zudem die Errichtung der vernetzten Medizin als neue Organisationsform des Betreuungsnetzes festgelegt", so Landesrätin Stocker.Die Vertragspartner werden unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung gemeinsam die Errichtung der vernetzten Gruppenmedizin und der Gesundheitszentren angehen. Die Schnittstellen zwischen diesen beiden neuen Organisationsformen und dem Sanitätsbetrieb müssen mittels geeigneter Datenverarbeitungssysteme umgesetzt werden. Die Mitarbeit vonseiten der Ärzte ist dabei verpflichtend.Zusätzlich wird bis dahin an den allgemeinen Grundsätzen und Kriterien der Betreuungskontinuität, wie vom Landesvertrag vorgesehen, festgehalten.Entlastung der Krankenhäuser durch die Hausärzte"Es ist uns ein Anliegen, die Dienstleistungen für die Patienten vor Ort zu verstärken", unterstreicht Landesrätin Stocker.In diesem Zusammenhang müsse im Rahmen des neuen Landeszusatzvertrages auch die Entlastung der Krankenhäuser durch die Hausärzte insbesondere auch in der Versorgung chronisch Kranker diskutiert werden. stol