„Die Regierung hat sogar den fehlenden Wohnraum für Einheimische angezweifelt. Das ist schon ein starkes Stück“, meint Tourismuslandesrat Luis Walcher.<BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/suedtirols-airbnb-knebel-auf-kippe" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie exklusiv berichtet, </a>hat der Ministerrat am Montagabend jenen Teil des Wohnbaugesetzes vor dem Verfassungsgericht angefochten, der Kurzzeitvermietung strenger regelt. Dorn im Auge des Tourismusministeriums ist, dass alle Privatvermietungen rückwirkend ab 17. August 2022 (Einführung des Bettenstopps) nur mehr in Immobilien ausgeführt werden können, in denen Betreiber ihren Wohnsitz oder die Gesellschaft ihren Rechtssitz haben. <BR /><BR />Weil alle Tätigkeiten ab 17. August 2022 zudem eine Handelskammereintragung benötigen, bedeutet dies konkret, dass Vermieter mit Wohnungen in verschiedenen Gebäuden für jede eine Firma gründen müssen. Das, so der Ministerrat, sei ein zu starker Eingriff in die Privatinitiative.<BR /><BR />Allerdings will Walcher nicht locker lassen. Man werde sich ins Verfahren vor Gericht einlassen, auf jeden Fall aber weitere politische Gespräche führen. Diese können nur mit einem Kompromiss enden, mit dem das Land seine Regelung etwas abschwächt. „Wir versuchen jedenfalls, dass sie so scharf wie möglich bleibt“, meint Walcher.<BR /><BR />Er sei „sprachlos“, dass es überhaupt zur Anfechtung kam. Man habe auf die Wohnungsnot in Südtirol als Grundlage für das Gesetz verwiesen. „Dass selbst der Mangel an Wohnraum für Einheimische angezweifelt wird, ist ein starkes Stück.“