Das Tragen von Masken wird in Bussen, U-Bahnen und Zügen, aber auch in Krankenhäusern und Arztpraxen nicht mehr erforderlich sein.<BR /><BR /><BR /> Der zweite Stichtag ist der 31. Oktober, an dem die Sicherheitsprotokolle an den Arbeitsplätzen auslaufen, die u. a. Temperaturmessungen am Eingang und das Tragen von Masken in Innenräumen vorschreiben, wenn der nötige Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.<BR /><BR /><BR /> Die Green-Pass-Pflicht für Beschäftigte des Gesundheitswesens, stationäre Patienten und Besucher in Krankenhäusern und Altenheimen bleibt bis zum 31. Dezember in Kraft.