Der Entwurf sah eine maximale Amtszeit von drei zusammenhängenden Legislaturperioden für den Landeshauptmann und für alle Mitglieder der Landesregierung vor, außer, es sind seit dem Ausscheiden aus dem Amt 48 Monate vergangen.Bei der Debatte erklärte Kompatscher, dass es eine Mandatsbeschränkung von 15 Jahren für Bürgermeister, Gemeindereferenten und Landesräte gebe. Eine Zeitbeschränkung für den Landeshauptmann fehle noch und genau dies wolle er mit diesem Gesetz nachholen. 15 Jahre sollten das Limit für jedes Regierungsamt gelten, erklärte der Landeshauptmann, die acht Jahre in den USA hätten auch mit der fast uneingeschränkten Machtfülle des US-Präsidenten zu tun. Er könne den Änderungsvorschlägen der Opposition, die eine Vertagung mit Verweis auf ein organisches Wahlgesetz gefordert hatte, etwas abgewinnen.Die Opposition hatte u.a. den Wiedereinstieg nach 48 Monaten kritisiert und sich für eine Streichung aus dem Gesetzentwurf ausgesprochen. Debatte zum EntwurfDie Süd-Tiroler Freiheit legte zum Gesetzentwurf eine Tagesordnung vor, mit der die Landesregierung beauftragt werden sollte, binnen zwei Jahren eine Änderung des Wahlgesetzes vorzulegen, die eine sofortige Auszählung der Stimmen und die Einführung des Wahlkartensystems beinhaltet. In Österreich und Deutschland würden die Stimmen sofort nach Schließung der Urnen ausgezählt, in Südtirol beginne man erst am nächsten Tag damit, bemängelte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). Dieter Steger (SVP) sprach sich für die Einsetzung einer Arbeitsgruppe innerhalb des I. Gesetzgebungsausschusses aus, die ein organisches Wahlgesetz ausarbeiten solle. Dabei könne man auch über Knolls Vorschläge reden. Kompatscher betonte, er teile das Anliegen von Knoll, sprach sich aber wie Steger dafür aus, die Arbeitsgruppe damit zu beschäftigen. Mit einer Vertagung könne man eine bessere Lösung erreichen als die heute vorgeschlagene, erklärte Kompatscher. Mit den Arbeiten soll der I. Gesetzgebungsausschuss beauftragt werden, der sich mit dem Vorschlag von Knoll beschäftigen soll.Dasselbe gelte auch für die beiden anderen Tagesordnungen von Ulli Mair (Freiheitliche) zur Direktwahl des Landeshauptmanns und vor Alessandro Urzì ("L'Alto Adige nel cuore") zur Wahl des italienischen Landeshauptmannstellvertreters. Spätestens zu Beginn des nächsten Jahres solle das neue Gesetz stehen. Eine neue Regelung zur Amtszeitbeschränkung solle zusammen mit anderen in ein organisches Wahlgesetz einfließen.