Zeller hatte im Ausschuss für Arbeit und Soziales eine dringliche Anfrage eingereicht, um Näheres zu einem Schreiben des Arbeitsministeriums zu erfahren, in dem erklärt wird, dass die Südtiroler Landesbauarbeiterkasse nicht mehr die Konformitätserklärung DURC ausstellen kann.Der zuständige Staatssekretär im Arbeitsministerium habe nun in der Antwort auf die Anfrage erklärt, dass die Südtiroler Landesbauarbeiterkasse nicht zur Ausstellung der Konformitätserklärung DURC berechtigt sei, weil der ASGB auf nationaler Ebene nicht repräsentativ sei, berichtet Zeller am Mittwoch in einer Aussendung. Der ASGB sei in diesem Bereich nicht gleichberechtigt mit den gesamtstaatlichen Gewerkschaften. Die Gleichstellung betreffe nur gewerkschaftliche Tätigkeiten in engerem Sinn, also jene im Bereich des Arbeiterstatuts. Auch sei die Landesbauarbeiterkasse nicht Mitglied der nationalen Bauarbeiterkasse und habe keinen Zugang zu deren Datenbanken.Zeller: „Auslegung ist verfassungswidrig und unverständlich“Zeller protestiert: Der ASGB sei laut den geltenden Autonomiebestimmungen den gesamtstaatlichen Gewerkschaften in allen Bereichen gleichgestellt. Dies gelte auch für den Bereich Bauarbeiterkasse und Ausstellung des DURC.„Die restriktive Auslegung des Arbeitsministeriums ist verfassungswidrig und außerdem unverständlich“, protestiert Zeller. „Die Berechtigung der Landesbauarbeiterkasse zur Ausstellung des DURC ist in mehreren Schreiben des Ministeriums bestätigt worden, wobei das Ministerium die nationale Bauarbeiterkasse im Jahr 2008 aufgefordert hat, der Südtiroler Bauarbeiterkasse den Zugang zu ihren Datenbanken zu gewähren.“Die Rechtslage habe sich seitdem nicht geändert. Es sei daher absurd, dass das Ministerium nun aus heiterem Himmel seine Meinung geändert habe. „Angesichts dieses Verhaltens bleibt daher wohl nur der Gerichtsweg, um die autonomen Rechte zu wahren“, erklärt Karl Zeller.