Denn: „Es herrscht noch Informations- und Aufklärungsbedarf“, erklärt SVP-Landessekretär Harald Stauder. Damit bekommt Südtirol in absehbarer Zeit kein Landesgesetz, das das Prozedere regeln und den Mitarbeitern des Sanitätsbetriebes rechtliche Sicherheit hätte geben sollen.<BR /><BR />Die große Runde der Südtiroler Volkspartei hatte sich für die Sitzung am gestrigen Nachmittag drei Experten eingeladen, nämlich den Präsidenten des Landesethikkomitees, Dr. Herbert Heidegger, den Moraltheologen Martin Lintner und als Ersatz für den erkrankten Krankenhausseelsorger Pater Peter Gruber Renate Rottensteiner von der Hospizbewegung der Caritas. Nach den Berichten von Landeshauptmann Arno Kompatscher und Obmann Dieter Steger stellte Landesrat Dr. Messner seinen Entwurf vor, anschließend wurde diskutiert und die Experten nach ihren Einschätzungen befragt. <BR /><BR />„Wir haben dieses schwierige Thema in einer dreistündigen Sitzung von mehreren Seiten betrachtet“, berichtet SVP-Landessekretär Harald Stauder im Anschluss. Und habe dann schlussendlich beschlossen, auch im Parteiausschuss noch einmal darüber zu beraten.<BR /><BR />Zugleich, so der Landessekretär, wolle man auch eine breite öffentliche Diskussion in die Wege leiten und dazu soll es weitere öffentliche Veranstaltungen für interessierte Bürger geben. Denn: „Es herrscht Informations- und Aufklärungsbedarf“, konstatiert Stauder.<BR /><BR />In der Diskussion würde zu wenig unterschieden zwischen dem Recht auf assistierten Suizid, zu dem es bereits Urteile des Verfassungsgerichtes gebe, und der Regelung des Prozedere, das über das Messner-Gesetz erfolgen soll. „Wir haben auf Landesebene nicht die Möglichkeit, uns gegen den assistierten Suizid zu stellen, ob wir ihn wollen oder nicht, das Recht besteht“, stellt Stauder klar. Darüber gelte es auch die Bürger aufzuklären. „Wir können nur eine rechtliche Basis für die Mitarbeiter im Sanitätsbetrieb schaffen, indem wir entscheiden, wie ein assistierter Suizid organisatorisch korrekt abzulaufen hat“, so Stauder. <BR /><BR />„Nach Ende des Diskussionsprozesses“ werden wir daher ein eigenes Landesgesetz machen, nicht jetzt im Omnibus.