Zumindest vom Prinzip her waren die Eheleute ab da gleichberechtigt. Trotzdem musste der Verfassungsgerichtshof immer wieder intervenieren, um Normen abzuschaffen, die eine männliche Vorherrschaft vorsahen, heißt es weiter in der Aussendung.<BR /><BR />Erst kürzlich mit Urteil Nr. 131 von 2022 wurde eine Bestimmung abgeschafft, die dem männlichen Familiennamen den Vorzug vor dem weiblichen gibt. Leider war das Parlament, unter der Vorherrschaft der Rechtsparteien, immer noch nicht in der Lage eine entsprechende Bestimmung zu erlassen. Für Frauenrechtlerinnen gibt es also weiterhin zu tun.