Nicht-EU-Bürger benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie sich länger als 3 Monate in Italien aufhalten möchten. Während die Bozner Quästur im Rekordjahr 2022 noch 3895 Genehmigungen ausstellte, waren es im Vorjahr fast tausend weniger. Der hohe Wert von 2022 ist auf den starken Zuzug von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zurückzuführen.<h3> Die größten Bevölkerungsgruppen</h3>Mit 3251 Personen stellen Ukrainer die drittgrößte Gruppe an Nicht-EU-Bürgern in Südtirol. Die beiden größten Gruppen stammen aus Albanien (5478 Personen) und Pakistan (3697 Personen). Der Anteil der Menschen aus europäischen Nicht-EU-Ländern – mit 44,5 Prozent immer noch am stärksten vertreten – ging leicht zurück. <BR /><BR />Dagegen konnte der Anteil der asiatischen Bevölkerung seit 2016 um fast 3 Prozentpunkte zulegen. Die Anteile der Menschen aus Afrika und Amerika blieben hingegen stabil.<h3> Gründe für neue Aufenthaltsgenehmigungen</h3>Hauptgrund für die Erteilung neuer Genehmigungen war im Jahr 2023 die Familienzusammenführung. Etwa ein Drittel wurde aus Asylgründen und anderen Schutzformen erteilt, während 7,2 Prozent auf Arbeitsgründe entfielen.<h3> Verteilung nach Geschlechtern und Altersgruppen</h3>Die Geschlechterverteilung ist in Südtirol nahezu ausgeglichen: 48,1 Prozent der Personen mit Aufenthaltsgenehmigung sind Frauen, 51,9 Prozent Männer. Bei genauerem Hinsehen zeigen sich jedoch Unterschiede: In Ländern wie Gambia, Senegal und Afghanistan überwiegt der Männeranteil deutlich. Umgekehrt kommen mehr Frauen als Männer aus der Ukraine, Brasilien und Russland.<BR /><BR />Bemerkenswert ist auch der Anteil der Minderjährigen: Sie machen mit 31 Prozent den größten Teil der neu ausgestellten Aufenthaltsgenehmigungen aus.