Kirchliche Körperschaften beispielsweise müssen nicht die Voraussetzungen erfüllen, die benötigt werden, um einen geschlossenen Hof zu kaufen. <BR /><BR />Dazu gehören folgende zwei zentrale Auflagen: Der angehende Besitzer muss entweder als selbstwirtschaftender Bauer bzw. in der Landwirtschaft beruflich tätig sein oder eine frühere Berufserfahrung in der Landwirtschaft nachweisen. Zum Zweiten muss der Käufer nachweisen, dass er eine landwirtschaftliche Ausbildung absolviert hat. Erforderlich sind ein entsprechender Studientitel, ein Diplom oder eine Teilnahmebestätigung an einem Fortbildungskurs für Junglandwirte. <h3> Für „Freie Höfe“ gelten Voraussetzungen nicht</h3>„Mit der neuen Regelung wird der Erwerb von geschlossenen Höfen verschärft“, sagt der Landtagsabgeordnete Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion). „Auf der anderen Seite gibt es aber immer noch rund 7.000 Höfe, die nicht geschlossen sind und ohne Auflagen von jedem In- und Ausländer gekauft werden können. Bei diesen wird jetzt der Druck und Preis steigen.“ <BR /><BR /> Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher bestätigt: „Sogenannte ‚freie Höfe‘ können weiterhin von allen gekauft werden.“ Für den Erwerb eines geschlossenen Hofes kämen allerdings ausschließlich natürliche Personen infrage, die die Voraussetzungen zu 100 Prozent erfüllen.