Univ.-Prof. Peter Hilpold, Experte für Europarecht, erklärt die Rechtslage.<BR /><BR />Das Vorzugsrecht sichert die Brennerautobahn AG ab, falls ein Konkurrent bei dem Wettbewerb ein besseres Angebot einreicht. In diesem Fall könnte die Brennerautobahn AG das Konkurrenzangebot einstellen und würde dann den Zuschlag für die neue Konzession erhalten. <h3> Zustimmung Roms zum Vorzugsrecht reicht nicht</h3>Univ.-Prof. Hilpold meint dazu: „Die Tatsache, dass die römische Regierung dem Vorzugsrecht zugestimmt hat, ist für sich noch nicht ausreichend, denn das EU-Recht steht bekanntermaßen über dem nationalen Recht. Gegenwärtig ist ja eine ähnliche Frage, Mailand betreffend, vom Staatsrat in Rom vor dem Europäischen Gerichtshof im Wege eines Vorlageverfahrens anhängig gemacht worden. Aber bis zur Entscheidung wird es noch etwa ein Jahr dauern. Im Mittelpunkt steht hier die Projektfinanzierung mit Vorzugsrecht (Project Financing).“<BR /><BR />„Es geht hier zwar nicht um öffentlichen Verkehr, sondern um den Betrieb öffentlicher Toiletten, aber das dahinterstehende Prinzip ist dasselbe: Ein Privater erarbeitet ein Konzept für eine öffentliche Dienstleistung und erhält im Zuge der Ausschreibung ein Vorzugsrecht zuerkannt. Ob dies mit den EU-Wettbewerbsbestimmungen in Einklang steht, ist noch offen, da diese Frage nirgendwo explizit geregelt ist“, erklärt Univ.-Prof. Hilpold. Die Frage sei nun, ob dieses – strittige – Vorzugsrecht vor dem Europäischen Gerichtshof hält. <h3> Keine definitive Sicherheit</h3>2 Möglichkeiten bieten sich laut Univ.-Prof. Hilpold somit an: Erstens: Eine Anfrage bei der Europäischen Kommission. Aber: „Auch eine positive Auskunft im Sinne einer Zustimmung zum Vorzugsrecht bietet keine definitive Sicherheit, denn Mitbewerber könnten immer noch vor Gericht ziehen und ebenfalls eine Vorlage anstreben.“ <BR /><BR />Vorlage bedeute, dass das nationale Gericht den EuGH anruft – im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens laut Artikel 267 AEUV“, erklärt der Universitätsprofessor. Eine zweite Möglichkeit wäre, noch ein weiteres Jahr abzuwarten, um zu sehen, wie der Europäische Gerichtshof im Mailänder Verfahren entscheidet, meint Hilpold.