Dienstag, 26. September 2023

Autonomie: Landesregierung stimmt Entwurf zur Anpassung der Statute zu

Mit dem Ziel, autonome Gesetzgebungsspielräume wiederzuerlangen, hat die Landesregierung dem Entwurf eines Verfassungsgesetzes zur Anpassung der Sonderstatute zugestimmt.

Mit dem angestrebten Verfassungsgesetz sollen die Spielräume der autonomen Gesetzgebung Südtirols wiederhergestellt werden - zum Beispiel betreffend die Personalordnung, die Vergabe öffentlicher Aufträge oder die Raumordnung. - Foto: © LPA/Ivo Corrà

Die Landesregierung hat sich am heutigen Dienstag mit einem Verfassungsgesetzentwurf zur Anpassung der Statuten der Regionen mit Sonderstatut und der autonomen Provinzen infolge der Verfassungsreform von 2001 befasst. Bekanntlich hat die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs seit der Verfassungsreform wiederholt zu Problemen und Einschränkungen für die autonomen Zuständigkeiten der Regionen mit Sonderstatut und der autonomen Provinzen geführt.

Zuständigkeit für Personal, Auftragsvergabe, Raumordnung und mehr
Mit dem angestrebten Verfassungsgesetz sollen die Spielräume der autonomen Gesetzgebung Südtirols wiederhergestellt werden - zum Beispiel betreffend die Personalordnung, die Vergabe öffentlicher Aufträge oder die Raumordnung. Zudem sollen das Konsensprinzip für Änderungen des Statuts eingeführt und einige Verwaltungsabläufe verbessert werden.

Gemeinsame Vorbereitung mit den anderen autonomen Regionen
Wie bei einem Treffen im Mai mit Ministerpräsidentin Giorgia Meloni in Rom im Beisein des österreichischen Bundeskanzlers Karl Nehammer vereinbart, haben die Regionen und autonomen Provinzen mit Sonderstatut in enger Zusammenarbeit einen Vorschlag für die Anpassung der jeweiligen Statute ausgearbeitet, mit dem nun die völlige Wiederherstellung der Gesetzesspielräume erfolgen soll.

In den vergangenen Wochen und Monaten wurde gemeinsam mit den anderen Regionen an einem Text gearbeitet. Südtirol war dabei federführend, da der Landeshauptmann von Südtirol für die Regionen mit Sonderstatut und autonomen Provinzen die Aufgabe des Koordinators in der Kommission für institutionelle Angelegenheiten der Regionenkonferenz inne hat.

Entwurf geht nun an Ministerpräsidentin Meloni

Die Landesregierung hat dem Landeshauptmann das Mandat erteilt, den Verfassungsgesetzentwurf zur Anpassung der Sonderstatute gemeinsam mit den Vertretenden der anderen autonomen Regionen und Provinzen Ministerpräsidentin Meloni zu übergeben. Dies soll beim Festival der Regionen am 2. und 3. Oktober in Turin erfolgen. Ziel ist es, Verhandlungen mit der Regierung aufzunehmen, damit sich diese den Text zu eigen macht und einen Regierungsbeschluss zur Genehmigung eines Verfassungsgesetzentwurfes für die Anpassung der Autonomiestatute fasst.

Notenwechsel und Placet vom Regionalrat und den Landtagen
Gemäß Vereinbarung muss auch die Mitteilung an die Republik Österreich über die geplante Änderung des Autonomiestatuts erfolgen, im Sinne und in der Tradition der Notenwechsel wie sie bereits in den vergangenen Jahren bei Änderungen des Autonomiestatuts erfolgt sind. Anschließend soll der Text dem Parlament in Rom zur Genehmigung vorgelegt werden. Wie im Artikel 103 des Autonomiestatus vorgesehen, muss der Text zudem dem Regionalrat und den beiden Landtagen (Südtirol und Provinz Trient) übermittelt werden, damit diese innerhalb von zwei Monaten ihre Stellungnahme dazu abgeben.

Warum die Änderung der Statute notwendig ist

Infolge der Verfassungsreform 2001 hatte der Verfassungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung die Grenzen der autonomen Gesetzgebung Südtirols enger ausgelegt als bis dahin. Zwar wurden keine Kompetenzen entzogen, neue Kompetenzen sind sogar hinzugekommen. Allerdings sind die Grenzen für die autonome Gesetzgebung enger definiert worden, auch in Bezug auf jene Zuständigkeiten, die das Land Südtirol bereits vor 2001 hatte.

Seither ist es gelungen, in verschiedenen Bereichen die Autonomie zumindest teilweise wiederherzustellen, indem in Durchführungsbestimmungen die besonderen Zuständigkeiten Südtirols nochmals betont wurden. Insgesamt komme man laut Landeshauptmann aber nicht umhin, durch eine generelle Reform des Autonomiestatuts die Standards der Gesetzgebung bezogen auf alle Kompetenzen, die Südtirol hat, wiederherzustellen.

Wiederherstellung in Regierungserklärung zugesichert

Ministerpräsidentin Meloni hat in ihrer Regierungserklärung im Oktober 2022 bereits eine diesbezügliche Aussage getroffen. Die Regierung in Rom hat somit zugesichert, jene Autonomiestandards wiederherzustellen, die 1992 zur Streitbeendigungserklärung durch die Republik Österreich geführt haben. Diese Erklärung ist laut Landeshauptmann bemerkenswert, da sie zum einen die Streitbeendigungserklärung und somit die Schutzfunktion Österreichs zitiert und zum zweiten eine völlige Wiederherstellung der Autonomiestandards verspricht.

lpa

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