„Dies gibt berechtigte Hoffnung, dass es im Senat noch vor Behandlung des Haushalts weitergeht“, sagt SVP-Obmann Steger.<BR /><BR />Das erste Ereignis in Rom hat gestern nur fünf Minuten gedauert, ist aber trotzdem ein Meilenstein. Nachdem der Ministerrat die Autonomie-Reform vor sechs Wochen genehmigt hatte, kam sie erstmals im Verfassungsausschuss der Kammer aufs Tapet. Da neben dem Text der Regierung zwei weitere Entwürfe zur Autonomie von Dieter Steger aus alten Zeiten aufliegen, hätte eine weitere Sitzung anberaumt werden müssen. Die nächste, um eventuelle Anhörungen von Experten zu vereinbaren, die in einem vierten Treffen stattgefunden hätten.<BR /><BR />Doch so weit kommt es nicht. Steger, der eigentlich dem Ausschuss angehört, ersetzt dort einen Kollegen. „Ich habe meine Gesetzesentwürfe zurückgezogen. Sie zu verfolgen, können wir uns zeitlich nicht leisten.“<BR /><BR />Den eigentlichen Turbo zündete aber Berichterstatter Alessandro Urzì. „Ich habe im Präsidium der Kommission beantragt, sofort zur Generaldebatte übergehen zu können. Es gab keinerlei Einwände und damit sind Anhörungen nicht mehr zulässig“, sagt Urzì. Ein bürokratischer Trick, der viel Zeit spart. Nach der Generaldebatte nächste Woche gibt es kurz Zeit für Abänderungsanträge. „Da wir vor der Sommerpause sind, wird es die Abstimmung in der Kommission im September geben“, sagt Urzì. Mitte September dürfte der Text zum ersten Votum an die Aula gehen. Dabei muss eine Zweidrittelmehrheit erreicht werden.<BR /><BR />Dann geht die Reform weiter an den Senat. „Und ich bin sehr zuversichtlich, dass es gelingt, sie dort zu behandeln, bevor das Haushaltsgesetz ab Mitte November alle Kräfte beansprucht“, meint Steger. Die Lorbeeren überlässt er nicht allein Urzì.<BR /><BR /> „Alle helfen, von Minister Calderoli bis zu Kommissionspräsident Nazario Pagano.“ Da das Autonomiestatut im Verfassungsrang steht, sind für dessen Anpassung insgesamt vier Lesungen erforderlich – zwei in der Kammer und zwei im Senat. <BR /><BR />Mit der Autonomie-Reform werden durch Urteile des Verfassungsgerichts ausgehöhlte Zuständigkeiten des Landes Südtirol in den Bereichen Raumordnung, Straßenwesen, Wasserleitungen, Landesämter und Abfallwirtschaft wiederhergestellt. Der Handel wird primäre Kompetenz, als neue Kompetenz kommt der Umweltschutz samt Wildtiermanagement hinzu.<BR /><BR /> Vorteile bringt die Reform auch für die Italiener im Lande: Die Zusammensetzung der Landesregierung kann auf Basis der Volkszählung erfolgen, die Ansässigkeitspflicht im Wahlrecht zum Landtag sinkt auf zwei Jahre und Italiener können in Gemeindeausschüsse berufen werden, auch wenn es nur einer von ihnen in den Gemeinderat schafft.