Der Verhandlungsabschluss ist für den 16. Dezember geplant. Allerdings scheint es mittlerweile möglich, dass man in der Arbeitsgruppe zu keinem einvernehmlichen Text für den Verfassungsgesetzentwurf kommt. Es könnte 2 verschiedene Texte geben. <BR /><BR />Urzí hat gestern also seine Forderungen erstmals offiziell eingebracht. Nachdem, so argumentiert er, auch von anderer Seite mehr gefordert werde, als die Wiederherstellung der autonomen Kompetenzen, es also vielmehr bereits um einen Ausbau und eine Ajournierung des Autonomiestatutes gehe, wolle er zu diesem „Restyling“ beitragen.<h3> Was Urzì vorschlägt</h3> 4 Vorschläge hat Urzì gestern präsentiert. Erstens: Für das aktive kommunale Wahlrecht soll künftig eine einjährige Ansässigkeit (statt wie bisher 4 Jahre) genügen. <BR /><BR />Zweitens: Künftig soll es auf Gemeindeebene möglich sein, einen Vertreter einer Sprachgruppe (sprich: Italiener) in den Ausschuss zu berufen, auch wenn dieser der einzige in den Gemeinderat gewählte Vertreter seiner Sprachgruppe ist (bisher ist dies rechtlich erst ab 2 Vertretern möglich). <BR /><BR />Drittens: Der Anteil der Sprachgruppen in der Landesregierung soll künftig entsprechend dem Proporz aus der Sprachgruppenerhebung erfolgen, nicht wie bisher entsprechend der Verteilung im Landtag. <BR /><BR />Und viertens: Es soll einen Südtiroler Staatsrat italienischer Muttersprache geben. <BR /><BR /><embed id="dtext86-67577949_quote" /><BR /><BR />Insbesondere Letzteres dürfte für die SVP schwer zu schlucken sein. Ganz rund läuft es aber auch mit den römischen Ministerien nicht. Stellungnahmen lagen gestern nur von 2 vor und auch hier „gibt es noch einige Diskussionspunkte“, so Durnwalder. <BR /><BR />Ob sich all das beim Verhandlungsabschluss am 16. Dezember in Wohlgefallen auflöst? „Andernfalls legen wir 2 Texte vor und es muss eine politische Entscheidung geben, die mit Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und Regionenminister Roberto Calderoli auszuhandeln ist“, so Durnwalder.