Ob man ihn dort allerdings noch vor der Sommerpause abschließend behandeln kann, ist fraglich. <BR /><BR />Der Iter der Autonomiereform durch die römische Gesetzgebung ist langwierig. Zuständig ist nun zunächst die Gesetzgebungskommission der Abgeordnetenkammer für Verfassungsangelegenheiten. Doch mit einer Sitzung dürfte es dabei keineswegs getan sein, sagt die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard. <BR /><BR />In der ersten Sitzung in der kommenden Woche (genauer Termin steht noch nicht fest) steht zunächst die Einführung durch den Berichterstatter an. In einem zweiten Schritt (und zweiter Sitzung) dürfte es dann zu Anhörungen verschiedener Experten kommen. Wie viel Zeit dies in Anspruch nehmen wird, hängt maßgeblich davon ab, wie viele Fachleute dazu angehört werden sollen. <BR /><BR />„Ich gehe davon aus, dass vorwiegend die Parteien der Opposition Fachleute benennen werden, die Mehrheit dürfte sich da eher zurückhaltend zeigen“, schätzt die Kammerabgeordnete. Nach den Anhörungen gibt es dann eine Frist für eventuelle Abänderungsanträge, die dann in der Kommission abgestimmt werden. Da die Parlamentarier in Rom ab 8. August in die Sommerpause gehen, wird der Abschluss in der Kommission wohl auf September fallen. <BR /><BR />Nächster Schritt wird dann die Behandlung im Plenum der Kammer sein. Anschließend wandert der Gesetzentwurf in den Senat, mit demselben Prozedere: Kommission und dann in die Aula. Dort steht wie berichtet im Oktober jedoch der Haushalt an – und eigentlich dürfte in dieser Zeit kein anderer Gesetzentwurf behandelt werden. Bevor die Autonomiereform dann in die jeweils zweite Lesung geht, soll die Übermittlung an die Republik Österreich erfolgen.