Bremst der Zoff zwischen Lega und Fratelli um die dritte Amtszeit für den Trentiner Landeshauptmann Fugatti die Autonomiereform in Rom aus? Diese Befürchtung stand einige Zeit im Raum, bewahrheitet sich aber nicht. <h3> Meloni will drei Amtsperioden ermöglichen</h3>Im Gegenteil: Die Anfechtung des Trentiner Landesgesetzes dürfte sich bald erübrigen. Premierministerin Meloni hat ein Dekret angekündigt, mit dem allen Präsidenten der Regionen drei Amtsperioden zugestanden werden. Neben Fugatti profitieren Luca Zaia (Lega, Veneto), Massimiliano Fedriga (Lega, Friaul), aber auch Vincenzo De Luca (PD, Kampanien).<BR /><BR /> Ein strategischer Schachzug Melonis, der (gewollt) zu Spannungen im Mitte-Links-Bündnis führen wird, wo man sich bereits um Nachfolger für De Luca umgesehen hatte.<h3> Ausgehöhlte Zuständigkeiten werden wiederhergestellt</h3>Wie dem auch sei: Die Autonomiereform geht weiter. Morgen um 15.30 Uhr ist der Ministerrat einberufen, um seine definitive Zustimmung zu geben. Das Gutachten der Regionen liegt vor, jenes der 137er-Kommission nicht. „Das Dekret, mit dem der Minister für die Beziehungen zum Parlament, Ciriani, ermächtigt wird, sie einzuberufen, ist unterzeichnet, muss aber beim Rechnungshof registriert werden“, so Landeshauptmann Arno Kompatscher. <BR /><BR />Vorsorglich wurden die Mitglieder der 137er gebeten, sich für morgen Vormittag für eine Online-Sitzung bereitzuhalten. „Es wäre aber kein Problem, die Stellungnahme der 137er-Kommission erst nach dem Ministerrat einzuholen. Das Autonomiestatut besagt nur, dass sie eingebunden werden muss“, so Kompatscher.<BR /><BR />Mit der Reform, zu der die Landtage und der Regionalrat grünes Licht gaben, werden Südtirols ausgehöhlte Zuständigkeiten wiederhergestellt.<BR /><BR /> Der Handel wird primäre Zuständigkeit, als neue Kompetenz kommt der Umweltschutz dazu und es gibt ein Verschlechterungsverbot bei etwaigen Änderungen des Statuts. Im Gegenzug sinkt die Ansässigkeitsklausel beim Wahlrecht zum Landtag auf zwei Jahre, die Landesregierung kann aufgrund der Stärke der Sprachgruppen bei der Volkszählung besetzt werden und in den Gemeinden reicht ein Vertreter der jeweiligen Sprachgruppe aus, um diesen in den Ausschuss berufen zu können.<h3> Wie es jetzt weitergeht</h3>Nächster Schritt ist die Übermittlung nach Wien und dann ans Parlament zur doppelten Lesung in Kammer und Senat. Eine erste Abstimmung vor August gilt als unwahrscheinlich. Eher erfolgt sie im September. Bis Herbst 2026 sollte die Reform über die Bühne sein.